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Ratsinformationssystem

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 - Quartier Kaiserstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB, Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 14
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0529 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15
- Quartier Kaiserstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB, Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt zu 1. dem Haupt- und Personalausschuss und zu 2. dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

a) dem Antrag des Vorhabenträgers vom 21.08.2017 auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens statt zu geben,

b) die Aufstellung des VBP Nr. 15 - Quartier Kaiserstraße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,
 

           c) die Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1

           BauGB zu ermächtigen.

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der  
    Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

AfD

dafür:

12

8

3

1

-

-

dagegen:

1

-

-

-

1

-

Enthaltung: