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Vorlage - 2017/0529  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15
- Quartier Kaiserstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB, Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
21.09.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.09.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
19.10.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
07.11.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                          


Beschlussvorschlag:
 

1.Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

a) dem Antrag des Vorhabenträgers vom 21.08.2017 auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens statt zu geben,

b) die Aufstellung des VBP Nr. 15 - Quartier Kaiserstraße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,
 

           c) die Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1

           BauGB zu ermächtigen.

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der  
    Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

                          


Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden VBP Nr. 15 - Quartier Kaiserstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die Forellstraße, im Osten durch eine noch nicht eingemessene Grundstücksgrenze in einem mittleren Abstand von 126 m parallel zur Kaiserstraße, im Süden durch die nördliche Grenze des Grundstücks der Kindertagesstätte Lackmanns Hof 85 und im Westen durch die Kaiserstraße.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Die Stadt Herne hat das Ziel, die städtische Fläche zwischen der Forellstraße, dem Westring, der Straße Lackmanns Hof und der Kaiserstraße einer neuen Nutzung zuzuführen. Durch die bauliche Entwicklung dieser Potenzialfläche soll eine deutliche Steigerung der städtebaulichen Attraktivität des Stadtteils Baukau erfolgen. Zur Sicherstellung eines integrativen Ansatzes wurde im Oktober 2015 das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH beauftragt, die städtebauliche Gesamtsituation im Umfeld der Entwicklungsfläche zu untersuchen und zu bewerten und hierauf aufbauend ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten. Die Gesamtfläche soll in einzelnen Teilabschnitten entwickelt werden.

 

Das hierauf hin durchgeführte Bieterverfahren zum Verkauf der westlichen Teilfläche des Plangebiets führte zu der Entscheidung, dem Bieter LIST Retail Development GmbH & Co. KG den Zuschlag zu geben, da sein eingereichtes städtebauliches Konzept im Rahmen einer differenzierten Nutzwertanalyse die höchste Bewertung erzielte. Das Bieterkonzept beinhaltet die von der Stadt Herne vorgegebenen Nutzungsbausteine Nahversorgung und Wohnen.

 

Das Plangebiet des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 21/1 - Industriegelände Nord -. Der Bebauungsplan setzt das in Rede stehende Plangebiet als „Öffentliche Grünfläche“ mit dem Nutzungszweck „Sportplatz“ fest.

 

Darüber hinaus liegt das Plangebiet im Geltungsbereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 235 - Dienstleistungspark Schloss Strünkede -. Da das Vorhaben der Firma LIST eindeutig bestimmt und mit einem einzigen Vorhabenträger zeitnah realisiert werden soll, hat die Verwaltung entschieden, hierfür einen „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ aufzustellen.

 

Diesbezüglich hat der Vorhabenträger LIST Develop Commercial mit Schreiben vom 21.08.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt (siehe Anlage 4).

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Das städtebauliche Konzept der Firma List beinhaltet zum einen die Errichtung von Einzelhandelsvorhaben (Lebensmittelvollsortimentsmarkt, Drogeriemarkt, kleinere Läden) die dem dringenden Bedarf einer neuen Nahversorgungseinrichtung im Stadtteil Baukau Rechnung tragen. Zum anderen ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vorgesehen, die das Angebot an attraktivem Wohnraum in Baukau stärken sollen.

 

Mit dem Nahversorgungsstandort soll dem dringenden Bedarf einer neuen Nahversorgungseinrichtung für den Stadtteil begegnet werden. Der ebenerdige Handel wird von begehbaren grünen Dachflächen überdeckt, die Teil des Grünkonzeptes sind. Eine hieran angrenzende Fläche für einen Wochenmarkt und Gastronomie wird die Zentralität des Standorts herausstellen. Zur Forellstraße hin verdichten sich die Baukörper und komplettieren, gemeinsam mit der in der im östlichen Teilabschnitt der Entwicklungsfläche geplanten Bebauung, eine klare Straßenkante. Von der angehobenen Grünebene vermittelt eine großzügige Freitreppe den Höhenunterschied auf den Vorplatz des Ensembles. Eine zentrale Stellplatzfläche wird östlich der Handels- und Dienstleistungseinrichtungen und parallel zu den Grünflächen positioniert. Die Eingänge der Handelseinrichtungen werden sich zu den Stellplätzen, der Grünfläche sowie der Platzsituation orientieren. Oberhalb der Handelseinrichtungen sind Wohnnutzungen vorgesehen, die von der intensiv begrünten Dachlandschaft profitieren werden. Im südlichen Anschluss sind weitere Wohngebäude mit einer ebenfalls grünen Innenhoffläche geplant.

 

Die mit der angestrebten beschriebenen Entwicklung der Fläche verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen - insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse einer funktionierenden und nachhaltigen Erschließung sowie aller zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange - werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Da der geplante Nahversorgungsbereich auch einen Lebensmittelvollsortimentsmarkt beinhaltet, bei dem es sich um einen „großflächigen Einzelhandelsbetrieb“ im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO handelt, wird hierfür ein entsprechendes „Sondergebiet“ festgesetzt.

 

Der für die wohnbauliche Entwicklung vorgesehene Teilbereich des Plangebiets wird als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt.

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Allein aufgrund der Planung der genannten Einzelhandelsbetriebe ist der Bebauungsplan im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen. Das beschleunigte Verfahren gemäß 13a BauGB kann demzufolge nicht angewendet werden. Die Planung sowie der Umfang der zu erarbeitenden Gutachten - wie Bodenuntersuchungen, Lärmimmissionsschutzuntersuchung, Verkehrsgutachten sowie die Verträglichkeitsuntersuchung zu den geplanten Einzelhandelsvorhaben - werden mit den zuständigen Fachbereichen und Behörden abgestimmt.

 

Im Hinblick auf die Umsetzung der Inhalte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem, dass sämtliche Planungskosten auf den Vorhabenträger übertragen werden. Darüber hinaus regelt der Vertrag, dass der Vorhabenträger sämtliche Herstellungs- und sonstige Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen, trägt.

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Dabei wird unter anderem die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

 


Anlagen:
 

1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet

2. Plangrundlage mit Geltungsbereich des VBP 15

3. Ausschnitt Bebauungsplan 21/1 mit Darstellung des Geltungsbereichs des VBP 15

4. Plangrundlage mit Geltungsbereich des BP 235

5. Einleitungsantrag des Vorhabenträgers                     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VBP15_Aufstellungsbeschluss_Anlage 1_Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (1248 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich VBP15_Aufstellungsbeschluss_Anlage 2_Plangrundlage mit Geltungsbereich VBP 15 (2355 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich VBP15_Aufstellungsbeschluss_Anlage 3_Ausschnitt Bebauungsplan 21-1 (3130 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich VBP15_Aufstellungsbeschluss_Anlage 4_Plangrundlage mit Geltungsbereich BP 235 (2557 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich VBP15_Aufstellungsbeschluss_Anlage 5_Einleitungsantrag des Vorhabenträgers (526 KB)