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Beschluss |
Nach Behandlung des Themas in der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 21. Juni 2017 mit Vertretern des Ordnungsamtes wurde mitgeteilt, dass zur Verhinderung des fehlerhaften Parkens im Einmündungsbereich der wewole-Zufahrt und der daraus resultierenden Gefährdung von Personen auf dem Gehweg bereits beidseitig Grenzmarkierungen angeordnet wurden.
Mittlerweile sind diese aufgebracht, allerdings zu nah an der Zufahrt. Die Gefährdung durch Fahrzeuge, die über den Gehweg ausweichen müssen, ist weiter gegeben.
Richtigerweise hätten die Begrenzungen in beide Richtungen jeweils rund 3 Meter weiter entfernt aufgebracht werden müssen.
Wir fragen die Verwaltung deshalb:
1.Ist bekannt, dass die Probleme durch die neuen Markierungen nicht behoben sind?
2.Sprechen zwingende Gründe gegen eine Verschiebung der Grenzmarkierungen?
3. Falls nein: Bis wann kann die Neubegrenzung erfolgen?
Herr Belker antwortet:
Es wurde durch die Polizei und den Fachbereich 44/4-Verkehrslenkung eine Verkehrsbeobachtung an der Wewole-Ausfahrt zur Schachtstraße durchgeführt. Die beiden aufgetragenen Grenzmarkierungen sind für ausreichend befunden worden, um ein Ausweichen auf den gegenüberliegenden Gehweg zu verhindern. Die Problematik besteht einzig darin, dass die ausfahrenden Transporter gezielt über den Gehweg geführt werden, weil es schlichtweg bequemer für die Fahrer ist.
Es wurden im Nachgang durch die Verwaltung Gespräche mit der Wewole geführt, mit der Aufforderung, die Fahrer eingehend zu instruieren, dieses Fehlverhalten umgehend abzustellen.
Die aufgetragenen Grenzmarkierungen sind zum gefahrlosen Ein- und Ausfahren auch für Transporter ausreichend. Eine Verlängerung der Markierungen würde den ohnehin begrenzten Parkraum noch einschränken.