|
|
Sachverhalt:
Nach Behandlung des Themas in der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 21. Juni 2017 mit Vertretern des Ordnungsamtes wurde mitgeteilt, dass zur Verhinderung des fehlerhaften Parkens im Einmündungsbereich der wewole-Zufahrt und der daraus resultierenden Gefährdung von Personen auf dem Gehweg bereits beidseitig Grenzmarkierungen angeordnet wurden.
Mittlerweile sind diese aufgebracht, allerdings zu nah an der Zufahrt. Die Gefährdung durch Fahrzeuge, die über den Gehweg ausweichen müssen, ist weiter gegeben.
Richtigerweise hätten die Begrenzungen in beide Richtungen jeweils rund 3 Meter weiter entfernt aufgebracht werden müssen.
Wir fragen die Verwaltung deshalb:
1. Ist bekannt, dass die Probleme durch die neuen Markierungen nicht behoben sind?
2. Sprechen zwingende Gründe gegen eine Verschiebung der Grenzmarkierungen?
3. Falls nein: Bis wann kann die Neubegrenzung erfolgen?
Anlagen:
Original der Anfrage
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | 7Anfrage_Schachtstr_wewole (33 KB) |