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Beschluss |
Die Bezirksvertretung nimmt die folgende Stellungnahme von Herrn Gresch zur Kenntnis.
Gemäß § 2 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Herne (Straßenreinigungssatzung) ist die Reinigung der Gehwege im gesamten Stadtgebiet auf den jeweiligen anliegenden Grundstückseigentümer übertragen worden. Meldungen über Vernachlässigte Gehwegreinigungen erfolgen durch den KOD oder durch Hinweise von Bürgern. Die vernachlässigten Gehwegreinigungen werden durch Fotos dokumentiert. Die Grundstückseigentümer werden durch entsorgung herne angeschrieben und auf ihre Pflichten hingewiesen und im Folgenden auch kontrolliert. Es folgt eine Erinnerung und eine Anhörung. Erfolgt im weiteren keine Reinigung würden die Vorgänge an den Fachbereich Öffentliche Ordnung weitergeleitet, um von dort eine OWI-Anzeige zu erstellen.
Häufig reagieren die Grundstückseigentümer bereits nach dem 1. Anschreiben spätestens aber nach der Anhörung, von daher war bisher eine OWI-Anzeige nicht erforderlich.
Hinweise auf vernachlässigte Gehwegreinigungen können direkt an entsorgung herne über die E-Mail info@entsorgung.herne.de, telefonisch über das Kundencenter 02323-161670 oder über die APP (Downloadmöglichkeit über Apple und Google) gemeldet werden.