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Auszug - Bebauungsplan Nr. 252 - Jürgens Hof - Stadtbezirk Sodingen l) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ll) Maßnahmebeschluss zum Bau der Erschließungsanlage   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 8
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 18.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2017/0527 Bebauungsplan Nr. 252 - Jürgens Hof -
Stadtbezirk Sodingen
l) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
ll) Maßnahmebeschluss zum Bau der Erschließungsanlage

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Lökenhoff, 3009 / Gottschlich, 2894
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Zu l)

 

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Haupt- und Personalausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Personalausschuss

 

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 30.08.2017 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 252 - Jürgens Hof - einschließlich Begründung und Umweltbericht zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. beschließt, den Entwurf vom 30.08.2017 einschließlich Begründung, Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Zu ll)

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt:

 

  1. Den Bau der Erschließungsanlage Am Fischergraben einschließlich Entwässerungseinrichtungen nach den beigefügten Planunterlagen, Planungsstand 28.07.2017, und der dazugehörigen Baubeschreibung auf dem städtischen Grundstück durch die Firma Wilma Bau und Entwicklungsgesellschaft West mbH.

 

  1. Die Ermächtigung der Verwaltung, für die unter 1. genannte Erschließungsstraße mit dem Erschließungsträger Firma Wilma Bau und Entwicklungsgesellschaft West mbH, Pempelfurtstraße 1, 40880 Ratingen einen Erschließungsvertrag gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

parteilos

dafür:

13

7

4

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

Enthaltung: