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Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Anlagen: | ||||||
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1 | öffentlich | https (202 KB) |
BIM ist der aktuell wichtigste Vorstoß der Bauindustrie in Richtung Digitalisierung. Ab 2020 soll die im Rahmen der „Offensive zur Digitalisierung der Baubranche“ angekündigte Technik in allen Projekten des Bundesverkehrsministeriums zum Einsatz kommen. Erste Erfahrungsberichte zeigen, die neue Planungsmethode kann Risiken am Bau verringern und gleichzeitig für eine bessere Kosten- und Terminsicherheit sorgen. Es ist bereits heute möglich, alle Informationen (Baupläne, Zeitpläne, Finanzierungs- und Personalpläne), die im Rahmen eines Projektes benötigt werden, auf einer digitalen Plattform zusammenzufassen und darzustellen. BIM ist eine Methode für die Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauprojekten auf Basis eines virtuellen Gebäudemodells.[1] Experten rechnen der Methode viel Potenzial, nicht nur bei neuen Bauvorhaben, sondern auch für bestehende Bauten und dem Bauen im Bestand zu.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
Frau Fürtges beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die Verwaltung hat keine Erfahrungen gemacht und es liegen auch keine Erfahrungsberichte anderer Kommunen vor.
Zu 4:
In dem im Dezember 2015 vorgestellten „Stufenplan digitales Planen und Bauen“ des Bundesverkehrsministeriums wird die Anwendung von BIM ab 2020 im Straßenbau verbindlich vorgeschrieben. Nach einer Vorbereitungsphase soll die sog. Pilotphase der Jahre 2017 bis 2020 gemäß dem Stufenplan für eine Reihe von wesentlichen Vorarbeiten genutzt werden. Dazu zählen die Entwicklung von Normen und Standards, Anpassungen in der HOAI, bei VDI-Richtlinien und DIN-Normen, Klärungen im Bauvertrags-, Vergabe-, Urheber-, und Haftungsrecht, die Entwicklung von Objektartenkatalogen und offenen Standards zum Datenaustausch, Festlegungen zu Datenhaltung und zur Integration von Bestandsdaten, sowie Anforderungen an Hard- und Software. Dies alles geschieht derzeit anhand von Pilotprojekten aus dem Bereich Straßenbau. Der Koalitionsvertrag der derzeitigen Landesregierung schreibt „für Vergaben des BLB und von Straßen.NRW … ab 2020 das „Building Information Modeling“ (BIM) verpflichtend fest.“.
Das GMH beobachtet die Entwicklungen auf dem Gebiet des BIM mit Interesse, hat aber aufgrund der Vielzahl offener Themen (s.o.) derzeit keine konkreten Pläne für den Einsatz von BIM bei eigenen Projekten. Zudem eignet sich BIM insbesondere für Neubauprojekte. Für den Einsatz bei Bauprojekten in Bestandsgebäuden müsste der Bestand zunächst in 3D nachmodelliert werden, was zum Einen sehr aufwändig ist, zum Anderen aufgrund fehlender Informationen lückenhaft bleiben müsste. Eine Kooperation mit dem Straßenbau (FB 53) wäre denkbar, zumal dort ab 2020 BIM auf Landesebene zum Einsatz kommen soll.
Zu 5:
Aller Voraussicht nach ja, was die Lauffähigkeit von Software auf städtischen Systemen betrifft. BIM wird als Erweiterung (PlugIn) der in der Planung eingesetzten Software verfügbar werden, z.B. AutoCAD, das mit seiner Software Civil3D bereits jetzt BIM unterstützt.
Allerdings wird sich die Stadt mit Fragen der Datensicherheit, des externen Zugriffs auf das BIM-Modell eines Projektes und der Leistungsfähigkeit des Netzes beschäftigen müssen.
Zusatzfrage von Frau Stadtverordnete Lukas:
Es ist bekannt, dass verschieden Bauträger die BIM-Methode nutzen. Werden diese Firmen bei Ausschreibungen berücksichtigt?
Frau Fürtges antwortet, wenn der preisgünstigste Anbieter diese Planungsarbeiten leistet, nehmen wir diese Arbeiten an.
In dieser Angelegenheit fragt Herr Stadtverordnete Severin nach, ob BIM kompatibel mit den bei der Stadt Herne eingesetzten IT-Systemen ist und welche Kosten entstehen, um BIM zu nutzen.
Frau Fürtges antwortet, dass die Programme grundsätzlich auf den Servern der Stadt Herne lauffähig sind, jedoch ist eine entsprechende Anpassung (customizing) notwendig und die Bedenken der IT-Sicherheit müssen im Vorfeld geklärt werden. Die voraussichtlichen Kosten sind nicht bekannt.
[1] Siehe: Maßnahmenkatalog zur Nutzung von BIM in der öffentlichen Bauverwaltung unter Berücksichtigung der rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen S. 4 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/bim-massnahmenkatalog.pdf?__blob=publicationFile
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL | AfD | FDP | UB | OB |
dafür: |
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dagegen: |
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Enthaltung: |
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