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Auszug - Friedhofsgebühren für die Jahre 2006/2007  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 03.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2005/0738 Friedhofsgebühren für die Jahre 2006/2007
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Bartels, Brigitte
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Söntgen, Susanne
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

 

1.      Der Ostfriedhof und der Röhlinghauser Friedhof werden zum 01. Januar 2006 geschlossen. Durch die Schließung erlischt das Recht auf weitere Bestattungen, mit Ausnahme von Bestattungen in Wahlgrabstätten (Schließung durch Auslaufen von Nutzungsrechten). Dort sind nach Schließung nur noch Bestattungen und Beisetzungen in nicht belegten Wahlgrabstellen möglich, für die schon ein Nutzungsrecht erworben worden ist, jedoch längstens bis zum Ablauf der Ruhefrist. Für diese Friedhöfe wird eine eigene Gebührenkalkulation erstellt.

 

2.      Nicht mehr benötigte Friedhofsflächen der übrigen Friedhöfe werden zügig einer anderen Nutzung zugeführt.

 

3.      Die Pflegearbeiten auf den geschlossenen Friedhöfen werden überwiegend durch Fremdvergaben durchgeführt. Die Verwaltung hat für die übrigen Friedhöfe ein Konzept zur Ausweitung der Fremdvergaben von Pflegearbeiten vorzulegen.

 

4.      Der der Gebührenbedarfsberechnung für die Nutzungsrechte zugrunde liegende Anteil für die Erholungsfunktion (Grünanteil) wird auf 30 % festgesetzt.

 

5.   Die der Friedhofsgebührensatzung zugrunde liegenden Tarife sollen für zwei Jahre gelten.

 

6.   In der Gebührenbedarfsberechnung wird der Durchschnitt der Istkosten jeweils des vorletzten und des vorvorletzten Jahres in Ansatz gebracht.

 

7.   Die Fallzahlen im Kalkulationszeitraum von zwei Jahren werden nach dem arithmetischen Mittelwert der letzten fünf Jahre errechnet.

 

8.   Ansätze für die innere Verrechnung sind unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Aufwendungen sparsam anzusetzen.

 

9.   Die im Unterabschnitt 750 anzusetzenden Arbeitsstunden sind laufend zu überprüfen und nur unter dem Gesichtspunkt der für die Arbeitserledigung unumgänglichen Ansätze der Personalkosten in die Gebührenrechnung aufzunehmen.

 

10. Die Gebührenstruktur für Beisetzungen nach Einäscherungen wird vereinfacht. Für eine Urnenbeisetzung, eine anonyme Urnenbeisetzung und für das Verstreuen von Asche wird eine Gebühr erhoben.

 

11. Nach spätestens 5 Jahren soll die Verwaltung erneut einen Sachstandsbericht über die Friedhofsgebühren zur Beratung in den politischen Gremien vorlegen. Soweit die Entwicklung des Bestattungsverhaltens und der Fallzahlen es erfordert, wird die Verwaltung von sich aus schon früher berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     18                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0