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Auszug - Erste Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen  

des Haupt- und Personalausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 30.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2017/0492 Erste Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulz, Herr Hahn, Herr Hartmann
Federführend:Gebäudemanagement Herne Beteiligt:FB 22 - Immobilien und Wahlen
Bearbeiter/-in: Baumgart, Rudolf  FB 31 - Schule und Weiterbildung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HuPA_20170830_TOP 1_A 2 geä_SPD+CDU-ÄT_ProjektvertragHSM_Stadt (226 KB)      


Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem Schulausschuss, dem Betriebsausschuss GMH, den Bezirksvertretungen Eickel, Herne-Mitte, Sodingen und Wanne sowie dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beraten.

 

 

Herr Stadtdirektor Dr. Klee bittet den Beschluss unter Punkt 1. lit. d) um folgende Schule zu erweitern:

      Grundschule SüdschuleSanierung und Erweiterung unter Berück­sichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

 

Herr Sobieski stellt für SPD- und CDU-Fraktion folgenden gemeinsamen Änderungstrag:

 

Die dem Beschlussvorschlag als ‚Anlage 2 beigefügte Fassung des Projektvertrages HSM wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 e) soll folgende Fassung erhalten: Angebote des Auftragnehmers für die Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abnahme der konkreten objektbezogenen Leistungen (werden nach Annahme durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil).

2. § 3 Abs. 3 c) Satz 2 soll folgende Fassung erhalten: Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über den Stand des jeweiligen Erfassungsprozesses der objektspezifischen Maßnahmen schriftlich zum Monatsende, spätestens jedoch nach Abschluss der vorbereitenden Erfassung und Beschreibung der jeweiligen Modernisierungsmaßnahmen je Vertragsobjekt.

3. In § 3 Abs. 3 d) 3. Spiegelstrich wird das Wort Projektablaufplan ergänzt. 

4. § 3 Abs. 3 d) 4. Spiegelstrich Satz 2 soll folgende Fassung erhalten: In den Kosten muss auch eine nachvollziehbare und schlüssige Risikoabschätzung der einzelnen Gewerke (insbesondere Termin- und Kostenrisiken) enthalten sein.

5. § 3 Abs. 4 Satz 1 soll folgende Fassung erhalten: Als Verantwortlicher für die Vorbereitung, Planung, Umsetzung und Abnahme der erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen kommt dem Auftragnehmer eine bedeutende Koordinierungsverpflichtung zu.

6. § 6 Abs. 1 Satz 1 soll folgende Fassung erhalten: Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen jederzeit schriftlich zu ändern, zusätzliche Leistungen anzuordnen sowie den Leistungsumfang zu vergrößern oder zu vermindern (Leistungsänderungen).

7. § 6 Abs. 2 soll nach Satz 2 um folgenden Satz ergänzt werden: Der Auftragnehmer hat eine Kalkulation der Kosten beizufügen.

8. § 8 Abs. 1 soll folgende Fassung erhalten: Die Abnahme der Modernisierungsleistungen für die Vertragsobjekte hat förmlich auf dem Abnahmeformular des Auftraggebers zu erfolgen. Gleiches gilt für Mängelbeseitigungsarbeiten. Eine konkludente oder fiktive Abnahme ist ausgeschlossen.

9. § 9 Abs. 1 soll um folgenden Satz 3 ergänzt werden: Dieser muss jährlich, ohne besondere Aufforderung, nachgewiesen werden.

 

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

a) Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule Forellstraße Sanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

b) Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-Cenis Sanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-StraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (KInvFG 2)

c) Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule Michaelschule Erweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

d) Stadtbezirk Eickel

      Grundschule Europaschule Generalsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium Eickel Teilsanierung (KInvFG 2)

      Grundschule SüdschuleSanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a) die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b) die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

3. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag mit den zuvor beschlossenen Änderungen (geänderte Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

5. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

Hinweis der Schriftführung:
Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.