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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0492  

Betreff: Erste Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulz, Herr Hahn, Herr Hartmann
Federführend:Gebäudemanagement Herne Beteiligt:FB 22 - Immobilien und Wahlen
Bearbeiter/-in: Baumgart, Rudolf  FB 31 - Schule und Weiterbildung
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Vorberatung
30.08.2017 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) geändert beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
30.08.2017 
des Haupt- und Personalausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
30.08.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
30.08.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel    
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
30.08.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte    
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
30.08.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
30.08.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne    
Schulausschuss Vorberatung
30.08.2017 
des Schulausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.09.2017 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen kann erst im Rahmen der weiteren Maßnahmenbeschlüsse erfolgen. Im Zuge der Haushaltsplanungen werden die finanziellen Auswirkungen fortlaufend anhand neuer Erkenntnisse konkretisiert und etatisiert.

                                                              


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

 

a)      Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule ForellstraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

 

b)      Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-CenisSanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-StraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (KInvFG                                                                                                                                                                                                 2)

 

c)      Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule MichaelschuleErweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

d)      Stadtbezirk Eickel

      Grundschule EuropaschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium EickelTeilsanierung (KInvFG 2)

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a)      die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b)      die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag (Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

                                                              


Sachverhalt:
 

Ausgangslage/ Gebäudeanalysen/ -begutachtung

Der überwiegende Teil des städtischen Immobilienbestandes besteht aus kommunalen Schulgebäuden. An rd. 46 Standorten in unterschiedlicher Größe, baulichen Zustand und Ausstattung werden die Schüler und Schülerinnen aller Schulformen unterrichtet. Es besteht unter den aktuellen Finanzierungs- und Förderbedingungen die Chance, einen großen Teil des kommunalen Schulimmobilienbestandes zu sanieren und/ oder bedarfsgerecht zu erweitern.

 

Um einen einheitlichen, technisch fundierten und unabhängigen Überblick zu den Instandhaltungsbedarfen zu erhalten, wurde das Unternehmen Drees und Sommer aus Stuttgart beauftragt, Gebäudeanalysen zu verfassen. Darüber hinaus  wurde für die Gesamtschule Mont-Cenis eine  Machbarkeitsstudie erstellt.

 

Gebäudeanalysen:

Drees und Sommer hat an den beauftragten Schulstandorten eine Begutachtung auf Ebene der einzelnen Gebäudeteile vorgenommen. Somit liegen nun die Instandhaltungsbedarfe für die Haupt- und Nebengebäude, Pavillons, Sport- und Schwimmhallen oder Hausmeistergebäude vor. Unter Betrachtung der DIN 276 - Ermittlung und Gliederung von Kosten im Bauwesen – wurden von Drees und Sommer die Kosten der Baukonstruktion (Kostengruppe 300), der Technischen Anlagen (Kostengruppe 400) und der Außenanlagen (Kostengruppe 500) ermittelt. Die Kosten für den kurz- bis mittelfristigen Instandhaltungsbedarf (0 bis 7 Jahre) sind dabei auf Basis der Zustandserfassung konkret erfasst worden. Das GMH hat darüber hinaus die geschätzten bzw. bekannten Kosten für die Ertüchtigung von Brandschutzmängeln an Drees und Sommer übermittelt. Seitens Drees und Sommer wurden zu der ermittelten Zwischensumme ein 20-prozentiger Sicherheitszuschlag (u.a. wegen Bauen im Bestand) und die voraussichtlichen Baunebenkosten aufgeschlagen.

Die Kosten für langfristige (ab Jahr 8) Maßnahmen bzw. Erneuerungsinvestitionen wurden gewerkespezifisch auf Basis von statistischen Lebenszykluswerten bis zum Jahr 2040 errechnet.

 

Die Stadt Herne hat gemeinsam mit Drees und Sommer die Bestandsaufnahme analysiert. An Hand der eigenen Erkenntnisse wurden technische Maßnahmen, die in einem sinnvollen zeitlichen oder inhaltlichen Zusammenhang mit kurz- bis mittelfristigen stehen, aus dem langfristigen Instandhaltungsbedarf in den kurz- bis mittelfristigen Bedarf verschoben. Um die Kosten für die bekannten Schulstandorte mit Generalsanierungsbedarf zu erhalten, wurden alle langfristigen Kosten dem kurz- bis mittelfristigen Bedarf zugeschlagen.

 

Aus baufachlicher Sicht ist somit ein einheitliches Bild über die Instandhaltungsbedarfe an den Schulstandorten entstanden.

 

Seitens des Fachbereiches Schule (31) sind die Erweiterungsbedarfe (vordringlich an Grundschulstandorten) identifiziert worden. Der Netto-Raumbedarf ist mittels eines Index auf die Bruttogeschossfläche (BGF) hochgerechnet worden. Mit der  BGF und dem Baukostenindex konnten die Kosten einer Erweiterung errechnet werden. Diese Kosten sind in die Gesamtbetrachtung einzelner Schulstandorte eingeflossen.

 

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern/innen des Fachbereiches Schule (31), des Fachbereiches Finanzsteuerung (21), dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport (44), dem Fachbereich Stadtentwicklung (22) und dem GMH hat an Hand der zuvor beschriebenen Ergebnisse eine Bewertung der Schulstandorte vorgenommen. Dabei sind die baulichen Handlungsbedarfe und die schulorganisatorischen Notwendigkeiten (Erweiterungen) genauso in die Entscheidung eingeflossen wie eine bezirkliche Betrachtung und die Belange des Sports.

 

Die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten wurden mit den Ergebnissen sinnhaft miteinander verknüpft und liefern so ein erstes Bild zu den Schulstandorten.

 

HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 die Gründung der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Herne beschlossen. Dies mit dem Ziel, zum Abbau des Modernisierungsstaus an Schulstandorten mit gesicherter schulfachlicher Perspektive in den nächsten rd. 10 Jahren insgesamt 100 Mio. Euro zu investieren. Die Stadt Herne ergänzt und vervollständigt damit ihre Strategie zur Ertüchtigung sanierungsbedürftiger Schulen, die insbesondere durch Inanspruchnahme von Förderprogrammen (KInvFG, „Gute Schule 2020“, usw.)  bereits anderweitig umgesetzt wird. Die Gesellschaft ist zwischenzeitlich formell gegründet und soll unverzüglich nach Rekrutierung der personellen Ressourcen ihre Arbeit aufnehmen.

 

Die Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt Herne (Auftraggeber) und der HSM (Auftragnehmer) werden durch einen Projektvertrag geregelt, welcher bereits Gegenstand des Ratsbeschlusses vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) war. Im Hinblick auf die Prioritätensetzung und die vordringlichsten Handlungsbedarfe soll nunmehr der Projektvertrag weiter konkretisiert werden und die in der Anlage 1 aufgelisteten Schulstandorte Vertragsgegenstand des Projektvertrages sein.

 

Für die Vertragsobjekte sind weitere objektbezogene Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne, usw.) durch die HSM zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen. Auf Basis einer jeweils individuellen Angebotslegung durch die HSM erfolgt dann die konkrete Objektbeauftragung durch die zuständigen bürgerschaftlichen Gremien der Stadt Herne.

Die Geldmittel für die Vergütung der Leistungserbringung durch die HSM müssen durch die Stadt Herne in Form von Investitionskrediten aufgenommen werden. Demnach können durch die HSM nur Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die unter bilanziellen Aspekten einen investiven Charakter haben und aktivierungsfähig sind.

Als Modernisierungsmaßnahmen werden hier Maßnahmen zur Standardverbesserung, d.h. Erhöhung der Gebrauchswerte verstanden. Diese umfassen insbesondere:

 

  • (Teil-) Neuerstellung/ Erneuerung von Gebäuden/ Gebäudeteilen
  • Erweiterung, wie bspw. Aufstockung/ Anbau, Vergrößerung der Nutzfläche, Substanzmehrung (z.B. Trennwände, Fahrstühle, Treppen, usw.)
  • Standardverbesserung an mindestens 3 Zentralgewerken (z.B. Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster)
  • Energetische Sanierung (z.B. Außenwände, Fenster, Außentüren, usw.).

 

Unter diesen Grundvoraussetzungen und auf Basis heutiger Erkenntnisse wurde daher die Zuordnung der neun Schulstandorte zur HSM vorgenommen. Das Bauvolumen für diese 9 Standorte beläuft sich auf ca. 95,6 Mio Euro.

Erst nach Erstellung der jeweiligen objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte kann eine abschließende Bewertung als Voraussetzung für die bilanzielle Aktivierungsfähigkeit erfolgen.

Der abzuschließende Projektvertrag sieht eine entsprechende Möglichkeit der Ergänzung und/ oder Erweiterung der zu modernisierenden Vertragsobjekte ausdrücklich vor. Es besteht daher kein Risiko, dass entsprechende Investitionen künftig nicht getätigt oder fortgeführt werden.

 

Weitere Finanzierungs-/ Förderprogramme

 

Finanzierungs-/ Förderprogramm

Finanzierungs-/ Förderzeitraum

Summe Fördermittel

HSM

2017 - 2026

100 Mio. €

Gute Schule 2020

2017 - 2020

25.859.272 €

KInvFG 2

2018 - 2022

max. 21.826.202 €

Digital Pakt

2018 - 2022

?

 

Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2016 erhalten die Kommunen im Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms „NRW.BANK: Gute Schule 2020“ aufgenommen werden, gewährt.

 

Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird.

 

Die Stadt Herne erhält für die Jahre 2017 bis 2020 ein Gesamtkreditkontingent von 25.859.272 Euro. Hiervon können jährlich bis zu 25 Prozent, also 6.464.818  Euro, in Anspruch genommen werden. Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr nicht in Anspruch genommen, verfallen sie. Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf dieses Jahres.

In seiner Sitzung am 28.03.2017 hat der Rat der Stadt die Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2017 bis 2020 mit einem Gesamtvolumen von 25.859.272 Euro beschlossen. Gleichzeitig hat der Rat der Stadt der Maßnahmenplanung für das Jahr 2017 zugestimmt (siehe Anlage zur Sitzungsvorlage) und die Verwaltung beauftragt, diese für die Folgejahre fortzuentwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung sollen die bisherigen Schwerpunktsetzungen auch für die Jahre 2018 bis 2020 wie folgt Priorität besitzen (siehe hierzu auch Anlage 4). Die Einzelmaßnahmen sind zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

  1. Durchführung von gebäudewirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen (jährlich 3,0 Mio. Euro)
  2. Ausbau der digitalen Infrastruktur (jährlich 0,75 Mio. Euro)
  3. „Gesunde Schule“

a)      Toilettensanierungsprogramm (jährlich 0,75 Mio. Euro)

b)      Verbesserung der Lernumgebung/ Aufenthaltsqualität, gesunde Ernährung, „Bewegte Schule“ (jährlich 0,25 Mio. Euro)

  1. Infrastrukturausbau sowie Ausbau/ Gestaltung der „Offenen Ganztagsschule“

a)      Fortsetzung der Ausbaumaßnahme an der Grundschule Laurentius im Stadtbezirk Wanne (2018 = 1,785 Mio. Euro)

b)      Infrastrukturausbau/ Ausbau der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Michaelschule im Stadtbezirk Wanne (2019/ 2020 jeweils 1,75 Mio. Euro).

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2 NRW (KInvFG 2 NRW)

Das vom Bundestag am 21.05.2015 beschlossene Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG NRW) soll einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet leisten. Ziel des KInvFG ist die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen. Dies beinhaltet gleichermaßen die Möglichkeit, Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur vornehmen zu können wie auch die Finanzierung bereits geplanter Maßnahmen durch Fördermittel zu erleichtern.

 

Der Rat der Stadt hat bereits in der Vorlage 2015/0688 die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d.h. bautechnische Abwicklung, für das sog. „KInvFG 1“ beschlossen. Dieses Maßnahmenpaket umfasst sowohl den bebauten städtischen Grundbesitz als auch den Bereich Infrastruktur (Krankenhäuser), Straßenneubau und –unterhaltung.

 

Am 01. und 02. Juni 2017 verabschiedeten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das Gesetzespaket zur Umsetzung der im Oktober 2016 zwischen dem Bund und den Ländern beschlossenen Vereinbarungen zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020. Durch die Einführung eines neuen Artikel 104 c im Grundgesetz wird das Kooperationsverbot von Bund und Ländern für den Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur teilweise aufgehoben. Dadurch erhält der Bund die Möglichkeit, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden in diesem Aufgabenfeld bereitzustellen. Eine entsprechende Ergänzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wurde auf Bundesebene beschlossen und der seit 2015 bestehende Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes wird um weitere 3,5 Mrd. Euro für die Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen aufgestockt. Im Gegensatz zum „KInvFG 1“ wird der Förderbereich des „KInvFG 2“ somit auf Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden eingegrenzt. Das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ gewährt dem Land NRW einen Beitrag in Höhe von 1.120.602.000 Euro  – ab 01. Juli 2017 bis Ende Dezember 2022. 

 

Die Bundesländer müssen bis zum 31.12.2017 dem Bundesministerium für Finanzen die Kriterien für eine Auswahl der finanzschwachen Gemeinden/ Gemeindeverbände bzw. Gebiete mitteilen. Es dürfen nur höchstens 80 Prozent der Gemeinden/ Gemeindeverbände Fördermittel erhalten.

Zwischen Bund und Ländern wurde ein unterschriftsreifer Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des zweiten Kapitels Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) ausgehandelt.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) NRW, ist mit Vorschlägen für einen landesinternen Verteilerschlüssel an die kommunalen Spitzenverbände herangetreten: Förderberechtigt sollen mit Ausnahme der Landschaftsverbände alle Kommunen sein, die zumindest in einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Die Verteilung soll sich entweder am Verteilungsschlüssel des ersten Kapitels KInvFG oder des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ orientieren.

Die in dieser Beschlussvorlage enthaltenen ersten Maßnahmenvorschläge wurden einvernehmlich durch eine Arbeitsgruppe der Verwaltung erarbeitet und orientieren sich an den Auswahlkriterien  aus der  Beschlussvorlage 2015/0688 (ökonomische und ökologische Bedingungen, Schulentwicklungsplanung, bautechnische Erfordernisse, usw.).

 

„DigitalPakt Schule“ von Bund und Ländern

Das Bundesbildungsministerium hatte im Herbst 2016 angekündigt, den Ausbau der digitalen Infrastruktur ab 2018 mit insgesamt fünf Milliarden Euro zu fördern. Hierzu hat die Kultusministerkonferenz (KMK) am 01.06.2017 die Eckpunkte einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule beschlossen. Diese stehen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften und können auszugsweise wie folgt beschrieben werden:

 

    Bereitstellung von insgesamt 5 Milliarden Euro in den Jahren 2018 bis 2022 für den Ausbau digitaler Ausstattungen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

    Die Förderung soll sich insbesondere auf die Schulhausvernetzung, die WLAN-Ausleuchtung, standortgebundene Endgeräte sowie Server erstrecken.

    Ebenfalls sollen Infrastrukturen gefördert werden können, die auf der Ebene von Schulträgern mit dem Ziel errichtet werden, eine professionelle Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur zu gewährleisten. Förderfähig sollen grundsätzlich auch übergeordnete Angebote wie z. B. Lernplattformen, Portale oder Cloud-Angebote sowie die zur Inbetriebnahme der IT-Infrastrukturen gehörenden Dienstleistungen wie Planung, Durchführung und Installation sein.

    Betrieb und Wartung der Infrastrukturen soll durch die Antragsteller sichergestellt werden. Antragsberechtigt sind u. a. die Schulträger.

    Voraussetzung für eine Förderung soll eine technische Bestandsaufnahme zur aktuellen Internetverbindung der Schulen, ein Medieneinsatzkonzept/ Medienentwicklungsplan sowie eine Planung zur bedarfsgerechten Fortbildung der beteiligten Lehrkräfte und zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung sein.

 

Der „DigitalPakt Schule“ von Bund und Ländern ist angesichts der noch unklaren Förderbedingungen noch nicht Gegenstand der konkreteren Maßnahmenplanung. Das Förderprogramm fügt sich allerdings nahtlos in den grundlegenden Ansatz eines förderprogrammübergreifenden Infrastrukturausbaues ein. Insoweit sind Schwerpunktsetzungen und Maßnahmenfestlegungen ggf. zu überdenken bzw. zu verändern.

 

Kategorisierung/ Zuordnung der Maßnahmen

Eingangs dieser Vorlage ist die Systematik der Gebäudeanalyse/ -begutachtung beschrieben worden. Für insgesamt zwölf Schulstandorte (siehe Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) ist ein zwingender Handlungsbedarf aufgrund des hohen Sanierungsaufkommens und/ oder schulorganisatorischer Erweiterungserfordernisse festgestellt worden (Standortkategorie 1). Für insgesamt neun dieser Standorte ist eine Objektbeauftragung an die HSM beabsichtigt.

 

 

 

 

Zusammenfassend wurden ermittelt:

 

    5 Standorte mit Generalsanierungsbedarf (davon zwei mit zusätzlichem Erweiterungsbedarf)

    6 Standorte mit Erweiterungsbedarf (davon fünf mit zusätzlichem Sanierungsbedarf)

    1 Standort mit besonderem Sanierungsbedarf.

 

Bei der im Beschlussvorschlag genannten Standortauswahl handelt es sich somit um eine erste Prioritätensetzung mit der Zuordnung zu den einzelnen Finanzierungs-/ Förderprogrammen und mit dem konkreten Auftrag, für diese sieben Standorte objektbezogene Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen. Für die HSM soll dies die Grundlage für die ersten vier konkreten Objektaktivitäten sein. Die jeweiligen Umsetzungskonzepte sind im weiteren Verlauf den bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die damit noch nicht besetzten fünf Standorte dieser Standortkategorie sind unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung nachfolgend weiter zu priorisieren. 

Darüber hinaus wurden insgesamt sieben Schulstandorte laut Anlage 1 ermittelt, die einen deutlichen Sanierungsbedarf aufweisen und für die Maßnahmen der normalen Bauunterhaltung nicht ausreichen (Standortkategorie 2). Es ist beabsichtigt, diese Maßnahmen im Rahmen des KInvFG 2 NRW zu realisieren. Eine Beschlussfassung zur Durchführung dieser Maßnahmen wird unter Berücksichtigung des angekündigten Förderzeitraumes (2018 bis 2022) zeitnah vorbereitet. Bis dahin sind insbesondere die Berufskollegstandorte am Westring mit ihren bautechnischen Gegebenheiten (Denkmalschutz, usw.) näher zu betrachten.

 

Erste Priorisierung der Standorte laut Standortkategorie 1

Die große Zahl sanierungs- bzw. erweiterungsbedürftiger Schulstandorte erfordert nachvollziehbar eine Priorisierung. Hierbei müssen sowohl schulorganisatorische Handlungsbedarfe als auch Fragen der Finanzierung sowie baufachliche Notwendigkeiten Berücksichtigung finden. So sind die Maßnahmen in die Laufzeit der Förderprogramme über mehrere Jahre einzutakten; ferner müssen die Maßnahmen mit Blick auf die Kapazitäten abzuarbeiten sein. Nachfolgend eine kurze Beschreibung für die laut Beschlussvorschlag beabsichtigte Prioritätensetzung:

 

Stadtbezirk Herne-Mitte

Im Stadtbezirk Herne-Mitte sind drei Standorte der Standortkategorie 1 gelegen. Davon weisen die Grundschulen Forellstraße und Ohmstraße einen Sanierungs- und Erweiterungsbedarf auf. Das Pestalozzi-Gymnasium ist mit einem Gesamtkostenaufwand von etwa 17 Mio. Euro als Generalsanierungsfall einzustufen. Weitere fünf Standorte sind Gegenstand der Standortkategorie 2.

 

Die Grundschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte waren bereits in den vergangenen Jahren Gegenstand einer intensiven schulorganisatorischen Betrachtung. Hieraus sind konkrete Maßnahmen zur Fusion der Grundschulen Flottmannstraße und James-Krüss (Sommer 2017) sowie der Grundschulen Berliner Platz und Schulstraße (Sommer 2018) entstanden. Im Zuge dessen wurden die Raumprogramme optimiert; das Angebot für die Offene Ganztagsschule konnte erweitert werden. Die Gesamtzügigkeit im Stadtbezirk wurde erhalten; dies auch mit Blick auf die Unwägbarkeiten der anhaltenden Zuwanderung. Die Grundschulen Forellstraße und Ohmstraße weisen Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe auf. Diese sollten auch unter Berücksichtigung des Schulplatzangebotes im Stadtbezirk gedeckt werden. In diesem Zusammenhang ist für die Grundschule Forellstraße ein deutlich höherer Sanierungsbedarf feststellbar. Schwerpunkte sind das Heizungsnetz, das Sanitärnetz sowie die Beleuchtung. Darüber hinaus mussten drei Räume im Dachgeschoss aus Brandschutzgründen in der Nutzung eingeschränkt werden. Die Gesamtmaßnahme an der Grundschule Forellstraße sollte daher mit Priorität versehen werden. Die Maßnahme an der Grundschule Ohmstraße sollte insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten räumlichen Möglichkeiten zeitnah folgen.

 

 

Das Pestalozzi-Gymnasium gehört neben der Gesamtschule Mont-Cenis sowie der Realschule Sodingen zu den drei Großstandorten mit Generalsanierungsbedarf. Diese sind aus Gründen der finanziellen Ressourcen sowie der personellen Kapazitäten sukzessive abzuarbeiten. An dieser Stelle muss jedoch zunächst der Gesamtschule Mont-Cenis oberste Priorität eingeräumt werden. Eine Machbarkeitsstudie zu diesem Standort unterstreicht den vordringlichen Handlungsbedarf und beziffert die Kosten für Sanierung und Teilneubau mit rd. 33,7 Mio. Euro (siehe hierzu Ausführungen zum Stadtbezirk Sodingen).

 

Stadtbezirk Sodingen

Der Stadtbezirk Sodingen findet sich mit insgesamt vier Schulen in der Standortkategorie 1 wieder. Für die Grundschulen Max-Wiethoff-Straße und Jürgens Hof wird ein Sanierungs- und Erweiterungsbedarf beschrieben. Mit der Gesamtschule Mont-Cenis und der Realschule Sodingen befinden sich hier zwei der drei Großstandorte im Stadtgebiet mit Generalsanierungsbedarf. Das Otto-Hahn-Gymnasium wurde mit einem Teilsanierungsbedarf der Standortkategorie 2 (KInvFG 2) zugeordnet.

Die Grundschulen im Stadtbezirk Sodingen werden aktuell einer näheren Betrachtung unterzogen. Ein zusammenfassender Bericht ist in Vorbereitung und soll den bürgerschaftlichen Gremien zeitnah vorgelegt werden. Insgesamt ist festzustellen, dass auch im Stadtbezirk Sodingen zuwanderungsbedingte Veränderungen bei den schulpflichtig werdenden Kindern in den nächsten Jahren zu erwarten sind. Wenngleich die Steigerung der Gesamtschülerzahlen in den Prognosen insgesamt moderat ausfällt, sind Aussagen angesichts der sich verändernden Zuwanderungsdynamik mit Unwägbarkeiten behaftet.

 

Für die Grundschule Max-Wiethoff-Straße wird zusammenfassend ein Sanierungs- und Erweiterungsbedarf festgestellt. Dies vor dem Hintergrund, dass das auf dem Schulgelände befindliche Pavillongebäude mit zwei Klassen abgängig ist und nicht mehr genutzt werden kann. Auf der Grundlage eines optimierten Raumprogramms wird angestrebt, die am Nebenstandort Von-Gluck-Straße befindliche OGS in das Hauptgebäude zu verlagern und den Nebenstandort aufzugeben. Auf dem Schulgelände soll eine Erweiterung mit vier Klassenräumen entstehen. Angesichts der beschriebenen Raumsituation wurde die Gesamtmaßnahme an der Grundschule Max-Wiethoff-Straße mit der ersten Priorität versehen. Die Maßnahme an der Grundschule Jürgens Hof sollte möglichst zeitnah folgen, da sich die Raumsituation mit einer durchgehenden Dreizügigkeit sowie wachsender OGS verschlechtert.

 

Wie bereits eingangs ausgeführt, sind die umfänglichen Generalsanierungsmaßnahmen an den drei Großstandorten Gesamtschule-Mont-Cenis, Pestalozzi-Gymnasium und Realschule Sodingen sukzessive abzuarbeiten. Maßgeblich sind hier Fragen der finanziellen Ressourcenverteilung über die gesamte Laufzeit des Sanierungsprogramms sowie der Möglichkeiten der Abarbeitung durch die personellen Kapazitäten. In der Gesamtbetrachtung muss angesichts der aktuellen Situation der Gesamtschule Mont-Cenis die oberste Priorität eingeräumt werden. Eine Machbarkeitsstudie zu diesem Standort unterstreicht den vordringlichen Handlungsbedarf und beziffert die Kosten für Sanierung und Teilneubau (unter der Annahme des Ist-Raumbestandes) mit rd. 33,7 Mio. Euro. Schwerpunktmäßig ist der im Jahre 1974 errichtete Gebäudeteil in nahezu allen Gebäudeteilen betroffen (Fassade, Fenster, Sanitärnetz, Heizungsnetz, Dachabdichtungen, usw.). Weite Teile des Gebäudes mussten bereits durch einen Bauzaun gesichert werden. Entscheidungen über die objektbezogene Maßnahmenbeschreibung sowie ein konkretes Umsetzungskonzept (insbesondere Raumprogramm sowie Art und Umfang der Leistung) sind unverzüglich erforderlich.

 

Stadtbezirk Wanne

Im Stadtbezirk Wanne sind mit den Grundschulen Claudiusschule und Michaelschule zwei Standorte der Standortkategorie 1 gelegen. Während für die Grundschule Michaelschule schwerpunktmäßig ein Erweiterungsbedarf zu beschreiben ist, muss für die Grundschule Claudiusschule darüber hinaus ein umfänglicher Generalsanierungsbedarf festgestellt werden. Beide Standorte finden sich aufgrund der Dringlichkeit in der ersten Priorisierung einer Realisierung.

 

Die Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Wanne ist den bürgerschaftlichen Gremien im Jahr 2017 ausführlich beschrieben worden. So hat der Schulausschuss in seiner Sitzung am 26.01.2017 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und den Auftrag erteilt, schulorganisatorische Maßnahmen einzuleiten. In der Umsetzung dieses Auftrages hat der Rat der Stadt am 28.03.2017 den allgemeinen Aufnahmerahmen für die Grundschulen im Stadtbezirk Wanne teilweise neu festgelegt. Für die Grundschule Laurentiusschule wurde unter Berücksichtigung einer Dreizügigkeit eine bauliche Erweiterung auf dem Schulgelände beschlossen. Diese befindet sich aktuell in der Realisierung. Für die Grundschulen Claudiusschule und Michaelschule wurde die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der Schülerzahlenentwicklung im Stadtbezirk Wanne die Möglichkeiten einer räumlichen Optimierung zeitnah zu prüfen. Die weiter ansteigenden Schülerzahlen lassen an den beiden Standorten dringlichen Handlungsbedarf erkennen. Die Gesamtmaßnahme an der Grundschule Claudiusschule (Generalsanierung und Erweiterung) soll im Rahmen einer Objektbeauftragung durch die HSM durchgeführt werden. Die Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule Michaelschule wurde dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zugeordnet.

 

Stadtbezirk Eickel

Im Stadtbezirk Eickel sind drei Standorte der Standortkategorie 1 gelegen. Davon weisen die Grundschulen Europaschule und Südschule einen Sanierungs- und Erweiterungsbedarf auf. Für die Grundschule Europaschule muss angesichts des Instandsetzungsumfanges ein Generalsanierungsbedarf unterstellt werden. Dieser soll im Rahmen der hier vorgeschlagenen Abarbeitung als Gesamtmaßnahme prioritär behandelt werden. Die Maßnahme an der Grundschule Südschule sollte insbesondere vor dem Hintergrund der räumlichen Möglichkeiten zeitnah folgen. Das Gymnasium Eickel wurde mit der Anforderung einer dringlichen Teilsanierung im Fassadenbereich in die erste Prioritätensetzung für das Förderprogramm KInvFG 2 aufgenommen. Mit der Realschule an der Burg (Teilsanierung Fenster und Fassade) findet sich eine weitere Schule des Stadtbezirks Eickel in der Standortkategorie 2 (KInvFG 2).

 

Fazit

Die kommunalen Schulgebäude machen den überwiegenden Teil des städtischen Immobilienbestandes aus. Dieser besteht aktuell über alle Schulformen aus rd. 46 Standorten unterschiedlicher Größe und Ausstattung. Unter den aktuellen weitreichenden Finanzierungs- und Förderbedingungen soll die einmalige Chance genutzt werden, einen großen Teil des kommunalen Schulimmobilienbestandes zu sanieren und bedarfsgerecht zu erweitern. Dabei sollen alle Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sinnhaft miteinander verknüpft werden. Ziel ist es, alle hier in den Standortkategorien 1 und 2 beschriebenen (19) Maßnahmen im Verlauf des gesamten Modernisierungsprogramms umzusetzen. Angesichts der Zeitschiene (Laufzeit der Förderprogramme, Finanzausstattung der HSM zunächst auf 10 Jahre) unterliegt dieser Umsetzungsprozess jedoch einer ständigen Beobachtung und ggf. Anpassung. Insoweit sind die im Beschlussvorschlag genannten Prioritäten ein erster Schritt der Maßnahmenkonkretisierung. Die vorliegenden Maßnahmenlisten sind insoweit auch nicht als grundsätzlich unveränderbar zu verstehen. Letztlich können verschiedene baufachliche oder schulorganisatorische Faktoren Einfluss auf die Prioritätensetzung nehmen und Zeit- und Kostenpläne verändern. So muss (Um-) Bauen im Bestand grundsätzlich als risikobehaftet angesehen werden. Punktuell sind im Rahmen einer konkreten Maßnahmenbeschreibung noch Fachgutachten einzuholen. Die beiden Berufskollegstandorte am Westring sind noch nicht abschließend bewertet; dies muss nun unverzüglich erfolgen. Darüber hinaus sind noch nicht alle schulorganisatorischen Rahmenbedingungen klar bestimmt und absehbar (z. B. die Entwicklung der Förderschullandschaft oder das Abitur nach 8 bzw. 9 Jahren). Nicht zuletzt sind – insbesondere zuwanderungsbedingt – wieder steigende Schülerzahlen zu verzeichnen, die bereits heute zusätzliche Erweiterungsbedarfe erwarten lassen. An den 19 Standorten der Standortkategorien 1 und 2 sind Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen an den jeweiligen Sport-/Schwimmhallen mit einem Volumen von ca. 15 Mio Euro berücksichtigt worden.

 

 

 

 

Auch die Schulen, die aktuell aufgrund eines verhältnismäßig geringen Sanierungsbedarfes noch nicht Bestandteil des Modernisierungsprogramms sind, dürfen nicht aus dem Blick geraten. Diese müssen in besonderer Weise von den Möglichkeiten der laufenden Unterhaltung und Sanierung profitieren können (z. B. Maßnahmen der Vorhabenplanung, Toilettensanierungsprogramm, Ausstattungsprogramme). 

 

 

 

Der OberbürgermeisterDer Oberbürgermeister

In VertretungIn Vertretung

 

 

 

 

Dr. KleeThierhoff

StadtdirektorStadträtin                       


 

Anlagen:
 

Anlage 1 Rahmenprogramm HSM und Maßnahmenliste

Anlage 2 – Projektvertrag HSM

Anlage 3 – Mittelabfluss- und Zahlungsplan

Anlage 4 – Gute Schule 2020-Schwerpunktsetzung

                                                              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_Beschlussvorlage_2017-0492 (78 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2_1_2017-08-11_Projektvertrag HSM_Stadt Herne_2017-0492_Neu (51 KB) PDF-Dokument (127 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage_3_Beschlussvorlage_Mittelabfluss- und Zahlungsplan_2017-0492 (176 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage_4_Beschlussvorlage_2017-0492 (246 KB)