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Ratsinformationssystem

Auszug - Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und der Vestische Straßenbahnen GmbH im Stadtgebiet Herne - Direktvergabe  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 24
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 11.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0366 Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und der Vestische Straßenbahnen GmbH im Stadtgebiet Herne - Direktvergabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Child, 2441
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Heidinger bittet um getrennte Abstimmung zu a) und von b) bis h).

 

Beschluss:

 

a)      Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2041 vorbehaltlich der politischen Zustimmung im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Bochum und Gelsenkirchen betraut wird.

b)      Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Vestische Straßenbahnen GmbH (Vestische) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 im Wege der Direktvergabe eines ÖDLA nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Kreis Recklinghausen sowie Gelsenkirchen und Bottrop betraut wird.

c)             Die bis zum 31.12.2019 laufende Betrauung für die Betriebsleistungen der Bogestra im Stadtgebiet Herne wird vom Rat der Stadt Herne mit Wirkung zum 01.01.2019 unter der Bedingung zurückgenommen, dass zeitgleich die Direktvergabe an die Bogestra wirksam wird. Ansonsten wird die laufende Betrauung zeitgleich zum Wirksamwerden der Direktvergabe an die Bogestra zurückgenommen.

d)             Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der Vestische soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben.

e)             Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Städte Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop und des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Herne. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

f)               Der Oberbürgermeister der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Bogestra und an die Vestische erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

g)             Der Rat der Stadt Herne ermächtigt ferner den Oberbürgermeister, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Herne sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Stadtgebiet Herne haben sich Bogestra und die Vestische mit der Verwaltung der Stadt Herne im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die beiden vorgenannten Verkehrsunternehmen an die Gesellschafterkommunen und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist.

h)      Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851)  und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis g) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die Bogestra und die Vestische innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringen.

 

 


Abstimmungsergebnis zu a):

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

49

23

13

5

3

0

2

2

0

1

dagegen:

3

0

0

0

0

3

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abstimmungsergebnis zu b) bis h):

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

52

23

13

5

3

3

2

2

0

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0