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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Balster, wohnhaft Bergstraße 71, meldet sich zu Wort. Sie erläutert, dass eine Versetzung der Laterne, die auf der anderen Grundstücksseite die Zufahrt eingrenzt, geprüft worden sei. Dies sei aufgrund vorhandener Wasseranschlüsse nicht möglich.
Eine Zufahrt auf das Grundstück sei aufgrund der beidseitigen Eingrenzung nur in einem 90-Grad-Winkel möglich und deshalb, je nach Verkehrssituation, sehr schwierig.
Trotz der Erläuterungen von Frau Balster lehnt die Bezirksvertretung Herne Mitte es ab, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt gemäß §5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von
1 Spitzahorn, StU 140 cm (Baum-Nr. 17248/055)
an der Bergstraße 69/71.
Die Verwaltung ist im Rahmen zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel bemüht, gemäß § 6 Abs. 3 der Baumschutzsatzung der Stadt Herne, zwei Ersatzbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm in unmittelbarer Nähe der Baumentfernung zu pflanzen
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Die Linke | AfD |
dafür: |
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dagegen: | 15 | 7 | 4 | 2 | 1 | 1 |
Enthaltung: |
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