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Ratsinformationssystem

Auszug - Entfernung von geschütztem Baumbestand auf öffentlichen Grundstücken gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Herne  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 29.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0403 Entfernung von geschütztem Baumbestand auf öffentlichen Grundstücken gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Donne, Telefon 16 - 42 21
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Frau Balster, wohnhaft Bergstraße 71, meldet sich zu Wort. Sie erläutert, dass eine Versetzung der Laterne, die auf der anderen Grundstücksseite die Zufahrt eingrenzt, geprüft worden sei. Dies sei aufgrund vorhandener Wasseranschlüsse nicht möglich.

 

Eine Zufahrt auf das Grundstück sei aufgrund der beidseitigen Eingrenzung nur in einem 90-Grad-Winkel möglich und deshalb, je nach Verkehrssituation, sehr schwierig.

 

Trotz der Erläuterungen von Frau Balster lehnt die Bezirksvertretung Herne Mitte es ab, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt gemäß §5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von

1 Spitzahorn, StU 140 cm (Baum-Nr. 17248/055)

 

an der Bergstraße 69/71.

 

Die Verwaltung ist im Rahmen zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel bemüht, gemäß § 6 Abs. 3 der Baumschutzsatzung der Stadt Herne, zwei Ersatzbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm in unmittelbarer Nähe der Baumentfernung zu pflanzen 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

AfD

dafür:

 

 

 

 

 

 

dagegen:

15

7

4

2

1

1

Enthaltung: