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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0403  

Betreff: Entfernung von geschütztem Baumbestand auf öffentlichen Grundstücken gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Donne, Telefon 16 - 42 21
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
29.06.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte abgelehnt   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                      


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt gemäß §5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von

1 Spitzahorn, StU 140 cm (Baum-Nr. 17248/055)

 

an der Bergstraße 69/71.

 

Die Verwaltung ist im Rahmen zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel bemüht, gemäß § 6 Abs. 3 der Baumschutzsatzung der Stadt Herne, zwei Ersatzbäume mit einem Stammum-fang von 20-25 cm in unmittelbarer Nähe der Baumentfernung zu pflanzen                                     


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:
 

An der Bergstraße zwischen den Häusern Nr. 69 und 71 steht ein nach Baumschutzsatzung geschützter Spitzahorn mit einem Stammumfang von 140 cm.

 

 

 

Der Ahorn ist augenscheinlich gesund und vital. Bei der letzten Baumkontrolle im November 2016 waren keine Schäden und Mängel erkennbar, die eine Baumentfernung aus Verkehrssicherungsgründen rechtfertigen könnten.

 

Der Ahorn ist Bestandteil einer längeren Baumreihe und steht in einer relativ kleinen Baumscheibe im Gehweg zwischen den Häusern Bergstraße 69 und 71. Eine Vergrößerung der Baumscheibe ist nicht möglich, da sonst die Zufahrten zu den Grundstücken Bergstraße 69 und 71 nicht möglich wären.

 

Wiederholte Beschwerden der Eigentümer des Hauses Bergstr. 71 haben in der Vergangenheit zu regelmäßigen Sonderkontrollen geführt. Anlass ist immer wieder die zu geringe Zufahrtsbreite – ca. 3 m - zwischen der Laterne und dem Baum. Weiterhin geben die Eigentümer an, sie seien in ihrer freien Autoauswahl eingeschränkt. Das Angebot, die Laterne auf eigene Kosten versetzen zu lassen, lehnten die Eigentümer mit dem Hinweis ab, dass Sie bereits für Schäden aufgrund von Wurzelwachstum eines benachbarten Baumes, hohe Kosten hätten tragen müssen. Entsprechende Regressansprüche diesbezüglich wurden bislang bei der Stadt Herne nicht geltend gemacht.

 

Vorbehaltlich des Beschlusses der Bezirksvertretung Herne-Mitte kann der Ahorn frühestens in der nächsten Vegetationsruhezeit entfernt werden. Die Verwaltung wird außerdem prüfen, ob die Eigentümer des Grundstückes Bergstraße 71 an den Kosten für die Baumentfernung und Nachpflanzung beteiligt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Die Verwaltung ist dennoch bemüht, im Rahmen zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel, zwei neue Bäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm in unmittelbarer Nähe zu pflanzen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 


Anlagen:
Keine