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Ratsinformationssystem

Auszug - Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 15 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Landschaftspark Königsgrube" - Stadtbezirk Eickel  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 18.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2003/0611 Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 15 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Landschaftspark Königsgrube" - Stadtbezirk Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Pfitzner, Anette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Zu 1.:            Schreiben des Kommunalverbandes Ruhrgebiet vom  02.05.2002, 14.05.2002 und             06.01.2003

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Pflegemaßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind von den Verboten des Landschaftsplanes unberührt. Es bedarf daher keiner ausdrücklichen Festsetzung als Gebot.

 

Ein pauschales Gebot zur Durchführung von Pflegemaßnahmen aus Gründen des Waldbaues ist nicht sinnvoll.

 

Die Pflegemaßnahmen sollen,  wie bisher auch üblich, jährlich zwischen der unteren Landschaftsbehörde und dem KVR als Grundstückseigentümer abgestimmt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

              einstimmig

 

 

Zu 2.    Der Kommunalverband Ruhrgebiet regt an, die Eigentumsflächen der Stadt Herne,                zwischen Dalhauser Straße und Stapelweg, in die Schutzausweisung                            einzubeziehen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Bei der fraglichen Fläche handelt es sich um einen Parkplatz sowie die südlich angrenzende Rasenfläche.

 

Diese ist als Standort für einen Kinderspielplatz vorgesehen. Sowohl die derzeitige als auch die geplante Nutzung rechtfertigen die Herausnahme der beiden Flächen aus dem Schutzstatus.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig