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Vorlage - 2003/0611  

Betreff: Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 15 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Landschaftspark Königsgrube" - Stadtbezirk Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Pfitzner, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
09.10.2003 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
15.10.2003 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
16.10.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.11.2003 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.11.2003 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxxxx

xxxxx

xxxxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind Anregungen eingegangen, über die einzeln zu entscheiden ist.

Begründung:

Begründung:

 

Schreiben des Kommunalverbandes Ruhrgebiet vom  02.05.2002, 14.05.2002 und 06.01.2003

 

 

1.             Der Kommunalverband Ruhrgebiet regt an, die textlichen Festsetzungen - Gebote wie           folgt zu ergänzen:

 

-       Pflegemaßnahmen wie Läuterungen, Hiebe oder Bestandsumbau durch

          Unterpflanzungen sind aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht und des

          Waldbaues (Bestandsicherheit) unverzichtbar.

 

       Beschluss der Verwaltung:

 

       Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

       Begründung:

 

       Pflegemaßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind von den Verboten des        Landschaftsplanes unberührt. Es bedarf daher keiner ausdrücklichen Festsetzung als Gebot.

 

       Ein pauschales Gebot zur Durchführung von Pflegemaßnahmen aus Gründen des        Waldbaues ist nicht sinnvoll.

 

       Die Pflegemaßnahmen sollen,  wie bisher auch üblich, jährlich zwischen der unteren        Landschaftsbehörde und dem KVR als Grundstückseigentümer abgestimmt werden.

 

 

2.    Der Kommunalverband Ruhrgebiet regt an, die Eigentumsflächen der Stadt Herne,       zwischen Dalhauser Straße und Stapelweg, in die Schutzausweisung einzubeziehen.

 

       Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

       Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

       Begründung:

 

       Bei der fraglichen Fläche handelt es sich um einen Parkplatz sowie die südlich angrenzende        Rasenfläche.

 

       Diese ist als Standort für einen Kinderspielplatz vorgesehen. Sowohl die derzeitige als auch    die geplante Nutzung rechtfertigen die Herausnahme der beiden Flächen aus dem        Schutzstatus.