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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind Anregungen eingegangen, über
die einzeln zu entscheiden ist.
Begründung:
Schreiben des
Kommunalverbandes Ruhrgebiet vom
02.05.2002, 14.05.2002 und 06.01.2003
1.
Der Kommunalverband Ruhrgebiet regt an, die textlichen
Festsetzungen - Gebote wie folgt
zu ergänzen:
-
Pflegemaßnahmen wie Läuterungen, Hiebe oder
Bestandsumbau durch
Unterpflanzungen sind
aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht und des
Waldbaues
(Bestandsicherheit) unverzichtbar.
Beschluss
der Verwaltung:
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung:
Pflegemaßnahmen
aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind von den Verboten des Landschaftsplanes
unberührt. Es bedarf daher keiner ausdrücklichen Festsetzung als Gebot.
Ein
pauschales Gebot zur Durchführung von Pflegemaßnahmen aus Gründen des Waldbaues
ist nicht sinnvoll.
Die
Pflegemaßnahmen sollen, wie bisher
auch üblich, jährlich zwischen der unteren Landschaftsbehörde
und dem KVR als Grundstückseigentümer abgestimmt werden.
2. Der
Kommunalverband Ruhrgebiet regt an, die Eigentumsflächen der Stadt Herne, zwischen
Dalhauser Straße und Stapelweg, in die Schutzausweisung einzubeziehen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung:
Bei
der fraglichen Fläche handelt es sich um einen Parkplatz sowie die südlich
angrenzende Rasenfläche.
Diese
ist als Standort für einen Kinderspielplatz vorgesehen. Sowohl die derzeitige
als auch die geplante Nutzung
rechtfertigen die Herausnahme der beiden Flächen aus dem Schutzstatus.