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Ratsinformationssystem

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel 1. Maßnahmenbeschluss durch die Bezirksvertretung Eickel zum Bau einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - öffentliche Parkfläche und Beschluss zur Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne 2. Ermächtigungsbeschluss durch den Rat der Stadt zum Abschluss des Durchführungsvertrages und des Grundstückübertragungsvertrages   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2017/0355 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8,
Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel

1. Maßnahmenbeschluss durch die Bezirksvertretung Eickel zum Bau einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - öffentliche Parkfläche und Beschluss zur Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne

2. Ermächtigungsbeschluss durch den Rat der Stadt zum Abschluss des Durchführungsvertrages und des Grundstückübertragungsvertrages
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wirbals, 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

  1. Die Bezirksvertretung Eickel beschließt:

 

Den Bau der öffentlichen Verkehrsfläche - Parkplatz nach den beigefügten Planunterlagen, Planungsstand 04.04.2017, und der nachfolgenden Baubeschreibung.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich außerdem, den Gehweg an der Edmund-Weber-Straße der neuen Zufahrtssituation anzupassen.

 

Die Entfernung von insgesamt 4 Bäumen gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne (Standort siehe VBP 8). Der Baumbestand wird durch mindestens sechs Bäume ersetzt. Baumpflanzungen erfolgen im vorgelagerten Bereich des Discountmarktes in Abstimmung mit FB 55

 

und empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

die Ermächtigung der Verwaltung, für die unter 1. genannte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung einschließlich der Entwässerungseinrichtungen, entsprechende Regelungen in den mit dem Vorhabenträger Hans-Joachim Scherpel geplanten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 – Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt – aufzunehmen und zur Übernahme der Verkehrsfläche in das Eigentum der Stadt einen Grundstücksübertragungsvertrag abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

FDP

Piraten

dafür:

11

5

3

1

 

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: