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Auszug - Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 229 - Castroper Straße -
Satzungsbeschluss gemäß § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW)
Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die Vorschriften über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 229–Castroper Straße–werden gemäß § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Der Gestaltungsleitfaden, der die Satzung näher erläutert, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
gesamt
SPD
CDU
Grüne
Linke
parteilos
dafür:
12
6
3
2
-
1
dagegen:
Enthaltung:
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