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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Sontowski stellt den Bericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2015 vor. Sie bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.
Der vorliegende Gesamtabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Herr Schlüter unterschreibt den Bestätigungsvermerk am Ende der Sitzung und bedankt sich während der Sitzung bei allen an der Prüfung beteiligten Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer. Er hebt hervor, dass die Stadt Herne wieder eine der ersten Kommunen ist, die zu diesem Zeitpunkt bereits einen geprüften Gesamtabschluss 2015 vorlegen kann.
Beschluss:
I. Der Rechnungsprüfungsausschuss
a) schließt sich dem durch den FB Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und empfiehlt dem Rat, den erstellten Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2015 gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW zu bestätigen und
b) dem Oberbürgermeister entsprechend § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW uneingeschränkt Entlastung zu erteilten.
Beschlussvorschlag:
II. Der Rat der Stadt
a) nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung (vgl. den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis
b) beschließt, den Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2015 in der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung festzustellen (§ 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW- GO NRW).
c) beschließt, dem Oberbürgermeister bezüglich des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2015 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL |
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dafür: | 11 | 5 | 3 | 1 | 1 | 1 |
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dagegen: | - |
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Enthaltung: | - |
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