|
Wortprotokoll Beschluss |
Herr Hartmann erklärt, dass eine Auswertung zu der Fragestellung des Unterrichtsausfalls an Herner Schulen noch nicht vorliegt. Es soll in einem gemeinsamen Termin mit der Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde zunächst die Zulässigkeit - bzw. die Verpflichtung der Schulen zur Beantwortung der Fragestellung geklärt werden.
Herr Steinkamp erklärt, in einem Telefonat mit einem Juristen der Bezirksregierung Arnsberg vorab die Auskunft erhalten zu haben, dass eine Verpflichtung der Schulen zur Beantwortung der Fragen nicht besteht.