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Ratsinformationssystem

Auszug - Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH und Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG: Bestellung von Vertretern/innen der Stadt für die Gesellschafterversammlungen und die Aufsichtsräte  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 20.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2005/0640 Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH und Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG: Bestellung von Vertretern/innen der Stadt für die Gesellschafterversammlungen und die Aufsichtsräte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Peter, Birgit
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
   Büro Integrationsrat
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.                    Als Vertreter/in der Stadt für die Gesellschafterversammlungen der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (WVH) und der Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH werden

 

1.         Herr Worok (FB 21)

 

 

            und als Vertreter/innen im Verhinderungsfall

 

1.         Frau Peter (FB 21)

2.         Frau Erfurt (FB 21)*

 

            bestellt.

 

* Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder
      Angestellte/r gemäß § 113 Abs. 2 GO NW

 

 

II.         Als Vertreter/innen der Stadt in die Aufsichtsräte der WVH und der Wasserversorgung
            Herne Verwaltungs-GmbH werden

 

1.      Herr Müller (Stadtwerke Herne GmbH)

2.      Herr Mertens (Stadtwerke Herne GmbH)

3.      Herr Delistat (FB 44)

4.      Herr Förster (FB 13)*

 

bestellt.

 

* Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder
      Angestellte/r gemäß § 113 Abs. 2 GO NW

 

             

 

 

III.            Zum/Zur Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates der WVH und
            der Verwaltungs-GmbH wird

 

Herr Förster (FB 13)

 

bestellt.

 

 

Die Bestellung der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet einer der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung als Vertreter/in der Stadt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig