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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
keine |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
I.
Als
Vertreter/in der Stadt für die Gesellschafterversammlungen der Wasserversorgung
Herne GmbH & Co. KG (WVH) und der Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH
werden
1.
____________________________________
und
als Vertreter/innen im Verhinderungsfall
1.
____________________________________
2.
____________________________________*
bestellt.
*
Oberbürgermeister oder ein/e
von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder
Angestellte/r gemäß § 113 Abs. 2
GO NW
II. Als
Vertreter/innen der Stadt in die Aufsichtsräte der WVH und der Wasserversorgung
Herne Verwaltungs-GmbH
werden
1.
____________________________________
2.
___________________________________
3.
____________________________________
4.
____________________________________*
bestellt.
* Oberbürgermeister oder ein/e von
ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder
Angestellte/r gemäß § 113 Abs. 2
GO NW
III. Zum/Zur
Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates der WVH und
der Verwaltungs-GmbH wird
_______________________________________
bestellt.
Die Bestellung der Vertreter/innen
gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet einer der
Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur
Bestellung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung als Vertreter/in
der Stadt.
Sachverhalt:
Die
Anteile der Stadt an der
Wasserversorgung Herne GmbH (24,25 % des Stammkapitals) sind zum
31.12.1990/01.01.1991 auf die Stadtwerke Herne AG übertragen worden.
Die Stadt
Herne war somit über die Stadtwerke Herne AG an der Wasserversorgung Herne GmbH
beteiligt. Zwischenzeitlich ist die Wasserversorgung Herne GmbH aus
steuerrechtlichen Gründen in die Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (WVH)
umgewandelt worden (Beschluss des Rates
der Stadt vom 15.03.2005/Vorlage Nr. 2005/0148). Komplementärin dieser GmbH
& Co. KG ist die Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH
(Komplementärin). Das Recht der Stadt
Herne zur Entsendung von Vertretern/innen in die Aufsichtsräte und die Gesellschafterversammlungen
bleibt unberührt. Die Mitglieder der Aufsichtsräte und der Gesellschafterversammlungen sind in den
beiden Gesellschaften gemäß der Gesellschaftsverträge personenidentisch. Die
vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08. November 2004 bestellten Mitglieder
der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates der Wasserversorgung Herne
GmbH sind kraft Rechtsnachfolge Mitglieder in den Aufsichtsräten und
Gesellschafterversammlungen der Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH und in
der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG
geworden.
Der Rat
der Stadt hat in seiner Sitzung am 08.11.2004
I. als
Vertreter/in der Stadt für die Gesellschafterversammlung
1. Frau Stadtverordnete Klemczak und
2. Herrn Böckenhüser
bzw. als Vertreter im
Verhinderungsfall
1. Herrn Stadtverordneten Scholz und
2. Herrn Fischer
und
II. als
Vertreter der Stadt für den Aufsichtsrat
1. Herrn Stadtverordneten Dr. Dudda
2. Herrn Stadverordneten Schwanengel
3. Herrn Stadtverordneten Mecking
und
4. Herrn Oberbürgermeister Schiereck
bestellt.
Die Stadt
Herne ist Auftraggeberin eines europaweiten Vergabeverfahrens „Einbindung eines
strategischen Partners in die Abwasserbeseitigung der Stadt Herne“ (Beschluss
des Rates der Stadt vom 21.06.2005/Vorlage 2005/045). Das Vergabeverfahren und
die erforderlichen weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des Modells werden von dem
Beratungsunternehmen Luther Menold, Rechtsanwaltsgesellschaft, Köln, begleitet.
Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens soll eine abschließende
Entscheidung über die Vergabe im Zusammenhang mit der Neuorganisation der
städt. Abwasserbeseitigung erfolgen.
Aufgrund
eines möglicherweise bestehenden Mitwirkungsverbotes nach § 16 Vergabeverordnung
haben daher auf Empfehlung der Kanzlei Luther Menold alle von der Stadt
entsandten Vertreter/innen in die Aufsichtsräte der WVH und der Komplementärin
vorsorglich ihre Mandate niedergelegt. Gleiches gilt für die Vertreter/innen
der Stadt in den Gesellschafterversammlungen, mit Ausnahme von Herrn
Böckenhüser, der nicht in das Verfahren involviert ist. Somit sind neue
Vertreter/innen der Stadt für die Aufsichtsräte bzw.
Gesellschafterversammlungen der WVH und der Komplementärin zu bestellen.
Zu
Punkt I:
Die
Gesellschafterversammlungen der WVH und der Verwaltungs-GmbH sind gemäß § 15
Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WVH bzw. § 13 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages der Verwaltungs-GmbH personenidentisch zu besetzen. Der
bestellte Vertreter Herr Böckenhüser hatte sein Mandat, wie bereits oben
ausgeführt, nicht niederzulegen. Somit sind für die Gesellschafterversammlungen
ein/e Vertreter/in und zwei Vertreter/innen im Verhinderungsfall neu zu
bestellen.
Zu
Punkt II:
Der
Aufsichtsrat der WVH besteht gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der WVH aus
acht Mitgliedern. Laut § 9 Abs. 3 werden je vier Mitglieder von der Stadt Herne
und von der Gelsenwasser AG bestellt.
Nach § 9 Abs. 1 sind die Mitglieder der Aufsichtsräte der WVH und der persönlich
haftenden Gesellschafterin personenidentisch.
Der
Aufsichtsrat der Komplementärin besteht entsprechend gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages
der Verwaltung-GmbH aus acht Mitgliedern, wovon lt. § 7 Abs. 3 vier Mitglieder
von der Stadt Herne und vier Mitglieder von der Gelsenwasser AG bestellt
werden. § 7 Abs. 1 besagt, dass die Aufsichtsräte dieser Gesellschaft und der
GmbH & Co. KG personenidentisch sind.
Zu
Punkt III:
Gemäß § 9
Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der WVH bzw. § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages
der Verwaltungs-GmbH steht das Amt des
Vorsitzenden jeweils für ein Kalenderjahr wechselseitig einem von der Stadt
Herne und der Gelsenwasser AG benannten Aufsichtratsmitglied zu. In 2005 steht das Amt des Vorsitzenden der
Stadt Herne zu. Zum Vorsitzenden/stellv. Vorsitzenden hat der Rat der Stadt
Herrn Dr. Dudda bestellt. Bedingt durch
die vorgesehene Neubesetzung der Aufsichtsräte ist ein neuer Vorsitzender für
die Stadt Herne zu benennen.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
keine