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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0640  

Betreff: Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH und Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG: Bestellung von Vertretern/innen der Stadt für die Gesellschafterversammlungen und die Aufsichtsräte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Peter, Birgit
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
   Büro Integrationsrat
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
13.09.2005 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.09.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
27.09.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 keine

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.                    Als Vertreter/in der Stadt für die Gesellschafterversammlungen der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (WVH) und der Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH werden

 

1.         ____________________________________

 

 

            und als Vertreter/innen im Verhinderungsfall

 

1.         ____________________________________

2.         ____________________________________*

 

            bestellt.

 

* Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder
      Angestellte/r gemäß § 113 Abs. 2 GO NW

 

 

II.         Als Vertreter/innen der Stadt in die Aufsichtsräte der WVH und der Wasserversorgung
            Herne Verwaltungs-GmbH werden

 

1.         ____________________________________

2.         ___________________________________

3.         ____________________________________

4.         ____________________________________*

 

bestellt.

 

* Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder
      Angestellte/r gemäß § 113 Abs. 2 GO NW

 

             

 

 

III.            Zum/Zur Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates der WVH und
            der Verwaltungs-GmbH wird

 

_______________________________________

 

bestellt.

 

 

Die Bestellung der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet einer der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung als Vertreter/in der Stadt.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Anteile der Stadt  an der Wasserversorgung Herne GmbH (24,25 % des Stammkapitals) sind zum 31.12.1990/01.01.1991 auf die Stadtwerke Herne AG übertragen worden.

Die Stadt Herne war somit über die Stadtwerke Herne AG an der Wasserversorgung Herne GmbH beteiligt. Zwischenzeitlich ist die Wasserversorgung Herne GmbH aus steuerrechtlichen Gründen in die Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (WVH) umgewandelt worden  (Beschluss des Rates der Stadt vom 15.03.2005/Vorlage Nr. 2005/0148). Komplementärin dieser GmbH & Co. KG ist die Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH (Komplementärin).  Das Recht der Stadt Herne zur Entsendung von Vertretern/innen in die Aufsichtsräte und die Gesellschafterversammlungen bleibt unberührt. Die Mitglieder der Aufsichtsräte und  der Gesellschafterversammlungen sind in den beiden Gesellschaften gemäß der Gesellschaftsverträge personenidentisch. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08. November 2004 bestellten Mitglieder der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates der Wasserversorgung Herne GmbH sind kraft Rechtsnachfolge Mitglieder in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen der Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH und in der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG  geworden.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 08.11.2004

I. als Vertreter/in der Stadt für die Gesellschafterversammlung
    1. Frau Stadtverordnete Klemczak und
    2. Herrn Böckenhüser

    bzw. als Vertreter im Verhinderungsfall

    1. Herrn Stadtverordneten Scholz und
    2. Herrn Fischer

und

II. als Vertreter der Stadt für den Aufsichtsrat
    1. Herrn Stadtverordneten Dr. Dudda
    2. Herrn Stadverordneten Schwanengel
    3. Herrn Stadtverordneten Mecking und
    4. Herrn Oberbürgermeister Schiereck


bestellt.

 

Die Stadt Herne ist Auftraggeberin eines europaweiten Vergabeverfahrens „Einbindung eines strategischen Partners in die Abwasserbeseitigung der Stadt Herne“ (Beschluss des Rates der Stadt vom 21.06.2005/Vorlage 2005/045). Das Vergabeverfahren und die erforderlichen weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des Modells werden von dem Beratungsunternehmen Luther Menold, Rechtsanwaltsgesellschaft, Köln, begleitet. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens soll eine abschließende Entscheidung über die Vergabe im Zusammenhang mit der Neuorganisation der städt. Abwasserbeseitigung erfolgen.

 

 

Aufgrund eines möglicherweise bestehenden Mitwirkungsverbotes nach § 16 Vergabeverordnung haben daher auf Empfehlung der Kanzlei Luther Menold alle von der Stadt entsandten Vertreter/innen in die Aufsichtsräte der WVH und der Komplementärin vorsorglich ihre Mandate niedergelegt. Gleiches gilt für die Vertreter/innen der Stadt in den Gesellschafterversammlungen, mit Ausnahme von Herrn Böckenhüser, der nicht in das Verfahren involviert ist. Somit sind neue Vertreter/innen der Stadt für die Aufsichtsräte bzw. Gesellschafterversammlungen der WVH und der Komplementärin zu bestellen. 

 

 

Zu Punkt I:

 

Die Gesellschafterversammlungen der WVH und der Verwaltungs-GmbH sind gemäß § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WVH bzw. § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Verwaltungs-GmbH personenidentisch zu besetzen. Der bestellte Vertreter Herr Böckenhüser hatte sein Mandat, wie bereits oben ausgeführt, nicht niederzulegen. Somit sind für die Gesellschafterversammlungen ein/e Vertreter/in und zwei Vertreter/innen im Verhinderungsfall neu zu bestellen.

 

Zu Punkt II:

 

Der Aufsichtsrat der WVH besteht gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der WVH aus acht Mitgliedern. Laut § 9 Abs. 3 werden je vier Mitglieder von der Stadt Herne und von der Gelsenwasser AG bestellt.  Nach § 9 Abs. 1 sind die Mitglieder der Aufsichtsräte der WVH und der persönlich haftenden Gesellschafterin personenidentisch.

Der Aufsichtsrat der Komplementärin besteht entsprechend gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Verwaltung-GmbH aus acht Mitgliedern, wovon lt. § 7 Abs. 3 vier Mitglieder von der Stadt Herne und vier Mitglieder von der Gelsenwasser AG bestellt werden. § 7 Abs. 1 besagt, dass die Aufsichtsräte dieser Gesellschaft und der GmbH & Co. KG personenidentisch sind.

 

Zu Punkt III:

 

Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der WVH bzw. § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Verwaltungs-GmbH  steht das Amt des Vorsitzenden jeweils für ein Kalenderjahr wechselseitig einem von der Stadt Herne und der Gelsenwasser AG benannten Aufsichtratsmitglied zu.  In 2005 steht das Amt des Vorsitzenden der Stadt Herne zu. Zum Vorsitzenden/stellv. Vorsitzenden hat der Rat der Stadt Herrn Dr. Dudda bestellt.  Bedingt durch die vorgesehene Neubesetzung der Aufsichtsräte ist ein neuer Vorsitzender für die Stadt Herne zu benennen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

 

Anlagen:

keine