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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kuhl vom Fachbereich 55 / Stadtgrün beantwortet den Fragenkatalog folgendermaßen:
Vorbemerkung
Die Bezirksregierung Münster hat der Zentraldeponie Emscherbruch durch Plangenehmigung vom 08.11.2016 bereits die Errichtung und den Betrieb eines Baustofflagers auf dem firmeneigenen Gelände ermöglicht.
Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Rodung von 34.172 qm Wald entfallen ca.2,5 ha auf Herner Stadtgebiet, ca. 1 ha entfallen auf das Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung daher grundsätzlich nur das Ziel verfolgen, den vom Landesbetrieb Wald und Holz geforderten Waldausgleich im Verhältnis 1:2, d.h. ca. 5 ha Ersatzaufforstung auf Herner Stadtgebiet zu ermöglichen.
Zu Frage 1 - Hat die Verwaltung Flächen identifiziert, auf denen die Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden könnten?
Die Verwaltung führt zurzeit ein internes Abstimmungsverfahren durch, um durch die Bereitstellung von eigenen Flächen sicherzustellen, dass die für die Rodung erforderlichen Ersatzpflanzungen auf Herner Stadtgebiet umgesetzt werden können.
Die Auswahl der Flächen erfolgt nach den Kriterien, dass diese
- innerhalb eines Zwei-Jahres-Zeitraumes zur Verfügung stehen,
- einen möglichst funktional räumlichen Zusammenhang mit anderen Waldflächen im
anderen Stadtgebiet aufweisen,
- ein möglichst hohes Aufwertungspotential bieten
und
- die Ersatzpflanzungen auf diesen Flächen nicht mit anderweitig geplanten oder
ausgeübten Nutzungen kollidieren.
Zu Frage 2 - Welche Flächen sind dies?
Aufgrund des noch laufenden Abstimmungsprozesses können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültigen Aussagen über geeignete Flächen getroffen werden.
Zu Frage 3 - Bis zu welchem Zeitpunkt müssen bzw. können Flächen für die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen ausgewiesen werden?
Der am Plangenehmigungsverfahren beteiligte Landesbetrieb Wald und Holz sieht für die Umsetzung der Ersatzaufforstungen grundsätzlich einen Zeitraum von 2 Jahren nach durchgeführten Rodungsarbeiten vor.
Zu Frage 4 - Prüft die Verwaltung auch den Ankauf privater Flächen für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen?
Nein.
Zu Frage 5 - In welchem Zeitraum werden die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt?
Es ist vorgesehen, die Ersatzaufforstungen spätestens bis zum Winterhalbjahr 2018/2019 umzusetzen.
Herr Kuhl weist darauf hin, dass, sobald feststeht wo die Ersatzpflanzungen stattfinden werden, der Ausschuss für Umweltschutz vom Fachbereich 55 / Stadtgrün darüber informiert wird.