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Auszug - Ersatzpflanzung für die Abholzung eines Deponiewaldes  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 10.1
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0046 Ersatzpflanzung für die Abholzung eines Deponiewaldes
- Anfrage der Grüne-Fraktion vom 13.01.2017 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Grüne-Fraktion
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Herr Kuhl vom Fachbereich 55 / Stadtgrün beantwortet den Fragenkatalog folgendermaßen:

 

Vorbemerkung

Die Bezirksregierung Münster hat der Zentraldeponie Emscherbruch durch Plangenehmigung vom 08.11.2016 bereits die Errichtung und den Betrieb eines Baustofflagers auf dem firmeneigenen Gelände ermöglicht.

Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Rodung von 34.172 qm Wald entfallen ca.2,5 ha auf Herner Stadtgebiet, ca. 1 ha entfallen auf das Stadtgebiet Gelsenkirchen.

Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung daher grundsätzlich nur das Ziel verfolgen, den vom Landesbetrieb Wald und Holz geforderten Waldausgleich im Verhältnis 1:2, d.h. ca. 5 ha Ersatz­aufforstung auf Herner Stadtgebiet zu ermöglichen.

 

 

Zu Frage 1 - Hat die Verwaltung Flächen identifiziert, auf denen die Ersatzmaßnahmen um­gesetzt werden könnten?

 

Die Verwaltung führt zurzeit ein internes Abstimmungsverfahren durch, um durch die Bereitstellung von eigenen Flächen sicherzustellen, dass die für die Rodung erforderlichen Ersatzpflanzungen auf Herner Stadtgebiet umgesetzt werden können.

Die Auswahl der Flächen erfolgt nach den Kriterien, dass diese

-     innerhalb eines Zwei-Jahres-Zeitraumes zur Verfügung stehen,

-     einen möglichst funktional räumlichen Zusammenhang mit anderen Waldflächen im

      ande­ren Stadtgebiet aufweisen,

-     ein möglichst hohes Aufwertungspotential bieten

und

-    die Ersatzpflanzungen auf diesen Flächen nicht mit anderweitig geplanten oder

     ausgeübten Nutzungen kollidieren.

 

 

Zu Frage 2 - Welche Flächen sind dies?

 

Aufgrund des noch laufenden Abstimmungsprozesses können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültigen Aussagen über geeignete Flächen getroffen werden.

 

 

Zu Frage 3 - Bis zu welchem Zeitpunkt müssen bzw. können Flächen für die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen ausgewiesen werden?

 

Der am Plangenehmigungsverfahren beteiligte Landesbetrieb Wald und Holz sieht für die Umset­zung der Ersatzaufforstungen grundsätzlich einen Zeitraum von 2 Jahren nach durchgeführten Rodungsarbeiten vor.

 

 

Zu Frage 4 - Prüft die Verwaltung auch den Ankauf privater Flächen für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen?

 

Nein.

 

 

Zu Frage 5 - In welchem Zeitraum werden die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt?

 

Es ist vorgesehen, die Ersatzaufforstungen spätestens bis zum Winterhalbjahr 2018/2019 umzusetzen.

 

 

Herr Kuhl weist darauf hin, dass, sobald feststeht wo die Ersatzpflanzungen stattfinden werden, der Ausschuss für Umweltschutz vom Fachbereich 55 / Stadtgrün darüber informiert wird.