|
|
Sachverhalt:
Die AGR hat die Errichtung eines Baustofflagers am Fuß der Zentraldeponie Emscherbruch beantragt. Das Gebiet ist planungsrechtlich als Deponiegelände ausgewiesen; die Realnutzung ist Wald. Für die Errichtung des Baustofflagers muss der Wald im Umfang von ca 34.000 m² (dies entspricht ca 1% der Herner Waldfläche) gerodet werden. Dieser Eingriff in Natur und Landschaft muss von der AGR durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden. Insgesamt muss die AGR rund 7 ha Ausgleichsfläche begrünen. Falls die Ausgleichsfläche in dieser Größe nicht in der unmittelbaren Umgebung des Eingriffsortes bereitgestellt werden kann, können Ausgleichmaßnahmen auch in anderen Städten durchgeführt werden; nach unseren Kenntnissen werden bereits Flächen im Kreis Unna ausgesucht.
Es sollte mindestens sichergestellt werden, dass die Ersatzmaßnahmen in Herne bzw der unmittelbaren Umgebung des Einsatzortes umgesetzt werden. Angesichts der hohen Luftbelastung in den Kernstädten des Ruhrgebiets haben Begrünungsmaßnahmen hier natürlich eine höhere Wirkung als in den Randzonen.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1. Hat die Verwaltung Flächen identifiziert, auf denen die Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden könnten?
2. Welche Flächen sind dies?
3. Bis zu welchem Zeitpunkt müssen bzw können Flächen für die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen ausgewiesen werden?
4. Prüft die Verwaltung auch den Ankauf privater Flächen für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen?
5. In welchem Zeitraum werden die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt?
Anlagen:
Original der Anfrage
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | 1701ErsatzpflanzungDeponieWald (247 KB) | ![]() |