|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der
Haupt- und Finanzausschuss genehmigt folgende, am 1. August 2005 von Herrn
Oberbürgermeister Schiereck und Herrn Stadtverordneten Schlüter gefasste
Dringlichkeitsentscheidung:
Herr
Oberbürgermeister Schiereck und Herr Stadtverordneter Schlüter beschließen
gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV NW S. 95), dass die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 33/1 –Wasserstraße– aufzustellen ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig