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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 14.07.2005 für das Plangebiet der 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 - Neustraße, Haldenstraße,
Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 umfasst den Bereich zwischen der Von-der-Heydt-Straße im
Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden und der Poststraße im
Osten.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit
Begründung vom 14.07.2005 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig