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Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 14.07.2005 für das Plangebiet der 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 - Neustraße, Haldenstraße,
Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 umfasst den Bereich zwischen der Von-der-Heydt-Straße im
Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden und der Poststraße im
Osten.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit
Begründung vom 14.07.2005 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 16 wurde im Rahmen des „Entwicklungsplanes
Stadtkern“ (EPS) nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG)
aufgestellt, von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herne am 03. März
1969 als Satzung beschlossen und von der damaligen höheren Bauaufsichtsbehörde
- der Landesbaubehörde Ruhr - am 10. März 1969 genehmigt. Er ist seit dem 14.
März 1969 rechtsgültig.
Für den Bereich dieses Bebauungsplanes wurde eine
Satzung über besondere Vorkaufsrechte für bebaute und unbebaute Grundstücke
erlassen, die Umlegung angeordnet und dieses Gebiet am 25.07.1972 förmlich zum
Sanierungsgebiet Nr. I erklärt.
Bisher gab es fünf Bebauungsplanänderungsverfahren, von denen vier (2., 3., 4.
und 5. Änderung) bis zur Rechtskraft gebracht wurden.
Der Ausschuss für Planung,
Stadtentwicklung und Umweltschutz hatte in seiner Sitzung am 09.09.1980
einstimmig dem Rat der Stadt empfohlen, den Beschluss zur Durchführung der 6.
Änderung des Bebauungsplanes Herne Nr. 16 – Neustraße, Haldenstraße,
Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße - zu fassen. Aufgrund der Einwände bei der
Bürgeranhörung am 06.11.1980 sowie der anschließenden schriftlichen Bedenken
der Sanierungsbetroffenen wurde die Planung geändert.
Am 16.06.1983 hatte die Bezirksvertretung Herne-Mitte
in ihrer Sitzung dem Rat der Stadt erneut empfohlen, die 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 in der nunmehr geänderten Fassung fortzuführen.
Der Rat der Stadt Herne fasste am 06.05.1986 den
Satzungsbeschluss über die 6. Bebauungsplanänderung. Aufgrund von Verfahrens- und
Abwägungsmängeln versagte die Bezirksregierung am 27.02.1987 die Genehmigung
des geänderten Planes. So wurde zunächst der Flächennutzungsplan einer Änderung
unterzogen, die am 20.05.1987 wirksam wurde. Auf der Grundlage einer
wiederholten Abwägung erfolgte ein neuer Satzungsbeschluss des Rates am
17.11.1987. Die Bezirksregierung versagte mit Begründung vom 14.03.1988 aus
vergleichbaren Gründen erneut die Genehmigung der 6. Bebauungsplanänderung. Das
Verfahren wurde schließlich am 18.03.1988 bis auf weiteres eingestellt.
Zwischenzeitlich ist die städtebauliche
Sanierungsmaßnahme bis auf wenige noch abzuwickelnde Restmaßnahmen
abgeschlossen worden. Um diese Restsanierungsmaßnahmen durchzuführen und
abrechnen zu können, ist die Fortführung des Verfahrens zur 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 notwendig.
Hauptzielsetzung der Bebauungsplanänderung ist die
Festsetzung von zwei öffentlichen Grünflächen zur Errichtung eines
Kinderspielplatzes und einer Parkanlage. Darüber hinaus soll die bauliche
Nutzbarkeit der im Geltungsbereich liegenden Grundstücke hinsichtlich
der überbaubaren Grundstücksflächen in städtebaulich
sinnvoller Weise begrenzt werden.
Die Bebauungsplanänderung wird die Qualität eines
„einfachen Bebauungsplanes“ gemäß § 30 Abs. 3 BauGB bekommen.
Der
Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Anlagen:
-
Übersichtsplan
-
Bebauungsplanentwurf (1 Exemplar an die Fraktionen) mit
Begründung vom 14.07.2005 und Anlagen
-
Rechtsgültiger
Bebauungsplan Nr. 16 (1 Exemplar an die Fraktionen)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Begründung (Offenlegung), 18.7.05 (90 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Übersichtspl_BBPL16 (158 KB) |