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Vorlage - 2005/0569  

Betreff: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 - Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Thomas Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
30.08.2005 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
31.08.2005 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
15.09.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
20.09.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.    Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 14.07.2005 für das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 - Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße - wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 umfasst den Bereich zwischen der Von-der-Heydt-Straße im Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden und der Poststraße im Osten.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.    Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 14.07.2005 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 16 wurde im Rahmen des „Entwicklungsplanes Stadtkern“ (EPS) nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) aufgestellt, von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herne am 03. März 1969 als Satzung beschlossen und von der damaligen höheren Bauaufsichtsbehörde - der Landesbaubehörde Ruhr - am 10. März 1969 genehmigt. Er ist seit dem 14. März 1969 rechtsgültig.

 

Für den Bereich dieses Bebauungsplanes wurde eine Satzung über besondere Vorkaufsrechte für bebaute und unbebaute Grundstücke erlassen, die Umlegung angeordnet und dieses Gebiet am 25.07.1972 förmlich zum Sanierungsgebiet Nr. I erklärt. Bisher gab es fünf Bebauungsplanänderungsverfahren, von denen vier (2., 3., 4. und 5. Änderung) bis zur Rechtskraft gebracht wurden.

 

Der Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung und Umweltschutz hatte in seiner Sitzung am 09.09.1980 einstimmig dem Rat der Stadt empfohlen, den Beschluss zur Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Herne Nr. 16 – Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße - zu fassen. Aufgrund der Einwände bei der Bürgeranhörung am 06.11.1980 sowie der anschließenden schriftlichen Bedenken der Sanierungsbetroffenen wurde die Planung geändert.

 

Am 16.06.1983 hatte die Bezirksvertretung Herne-Mitte in ihrer Sitzung dem Rat der Stadt erneut empfohlen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 in der nunmehr geänderten Fassung fortzuführen.

 

Der Rat der Stadt Herne fasste am 06.05.1986 den Satzungsbeschluss über die 6. Bebauungsplanänderung. Aufgrund von Verfahrens- und Abwägungsmängeln versagte die Bezirksregierung am 27.02.1987 die Genehmigung des geänderten Planes. So wurde zunächst der Flächennutzungsplan einer Änderung unterzogen, die am 20.05.1987 wirksam wurde. Auf der Grundlage einer wiederholten Abwägung erfolgte ein neuer Satzungsbeschluss des Rates am 17.11.1987. Die Bezirksregierung versagte mit Begründung vom 14.03.1988 aus vergleichbaren Gründen erneut die Genehmigung der 6. Bebauungsplanänderung. Das Verfahren wurde schließlich am 18.03.1988 bis auf weiteres eingestellt.

 

Zwischenzeitlich ist die städtebauliche Sanierungsmaßnahme bis auf wenige noch abzuwickelnde Restmaßnahmen abgeschlossen worden. Um diese Restsanierungsmaßnahmen durchzuführen und abrechnen zu können, ist die Fortführung des Verfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 notwendig.

 

Hauptzielsetzung der Bebauungsplanänderung ist die Festsetzung von zwei öffentlichen Grünflächen zur Errichtung eines Kinderspielplatzes und einer Parkanlage. Darüber hinaus soll die bauliche Nutzbarkeit der im Geltungsbereich liegenden Grundstücke hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in städtebaulich sinnvoller Weise begrenzt werden.

 

Die Bebauungsplanänderung wird die Qualität eines „einfachen Bebauungsplanes“ gemäß § 30 Abs. 3 BauGB bekommen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

 

Anlagen:

Anlagen:

-        Übersichtsplan

-        Bebauungsplanentwurf (1 Exemplar an die Fraktionen) mit Begründung vom 14.07.2005 und Anlagen

-        Rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 16 (1 Exemplar an die Fraktionen)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Begründung (Offenlegung), 18.7.05 (90 KB) PDF-Dokument (66 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Übersichtspl_BBPL16 (158 KB)