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Ratsinformationssystem

Auszug - Inklusionsplan Herne 2016  

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 29.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2016/0574 Inklusionsplan Herne 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Marquardt, Klaus - 2269
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Marquardt, Klaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Keßler vom Sozialplanungsbüros transfer stellt den Ausschussmitgliedern mit Unterstützung durch eine Powerpointpräsentation den Inklusionsplan Herne 2016 kurz vor und verweisst hinsichtlich der Umfangreichen Detaills auch auf die Langfassung des Berichts, der der für die Ausschussmitglieder über das Ratsinformationssystem einsehbar ist.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren nimmt den Abschlussbericht nebst Handlungsempfehlungen des Sozialplanungsbüros transfer zur Kenntnis  und empfiehlt dem Rat der Stadt die folgende Beschlussfassung:

 

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt nimmt den Abschlussbericht nebst Handlungsempfehlungen des Sozialplanungsbüros transfer zur Kenntnis. Der Bericht wird als „Inklusionsplan der Stadt Herne 2016“ im Grundsatz beschlossen und soll als Grundlage für die weitere Arbeit im Inklusionsplanprozess  dienen.

.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Inklusionsplan als Leitlinie unter Berücksichtigung der entwickelten Handlungsempfehlungen umzusetzen. Kostenträchtige Einzelmaßnahmen müssen vor Umsetzung mit Kostenfolgen und Darstellung der Finanzierung jeweils separat beschlossen werden. Die Kurzfassung des Berichts dient dabei als Arbeitsgrundlage, die Langfassung mit ihren detaillierten Analysen und mit den vollständigen Ergebnissen aus der öffentlichen Beteiligungsphase dient als Nachschlagewerk, insbesondere auch für die Weiterentwicklung des Inklusionsplans.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Organisationsstruktur zu schaffen – in Form einer/eines Behinderten-, Inklusions- oder Teilhabebeauftragten –, die

a.        verwaltungsintern für die Umsetzung des Inklusionsplans sorgt,

b.        nach außen durch Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit die Beteiligung der Stadtgesellschaft für das volle Teilhaberecht von Menschen mit Behinderungen fördert sowie weitere Akteure für diesen Prozess gewinnt,

 

c.         den bisherigen Beteiligungsprozess durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Inklusionsplans in offenen Arbeitsgruppen und regelmäßigen Veranstaltungen fortsetzt.

  1. Für eigene Sachaufwendungen werden im Haushaltsjahr 2017 zur Umsetzung des Inklusionsplanes 10.000 Euro in den Haushaltsplan eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Beschluss des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 einen Erfahrungsbericht über das erste – unvollständige – Jahr und die Auskömmlichkeit der Mittel vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

AfD

Linke

AL

dafür:

20

10

5

2

1

1

1

-

dagegen:

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

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