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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0574  

Betreff: Inklusionsplan Herne 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Marquardt, Klaus - 2269
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Marquardt, Klaus
Beratungsfolge:
Beirat für die Belange v. Menschen mit Behinderungen Vorberatung
22.09.2016 
des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen beschlossen     
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Vorberatung
29.09.2016 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
10.11.2016 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
22.11.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.11.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 1113

Bez.: Verwaltungssteuerung

Nr.:13

Bez.: Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen

-  10.000 € (2017ff.; für Projektmittel)

 

- 10.000 € (zzgl. in 2019; für Kosten einer Inklusionskonferenz)

 

 

 

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                                     


Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt nimmt den Abschlussbericht nebst Handlungsempfehlungen des Sozialplanungsbüros transfer zur Kenntnis. Der Bericht wird als „Inklusionsplan der Stadt Herne 2016“ im Grundsatz beschlossen und soll als Grundlage für die weitere Arbeit im Inklusionsplanprozess  dienen.

.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Inklusionsplan als Leitlinie unter Berücksichtigung der entwickelten Handlungsempfehlungen umzusetzen. Kostenträchtige Einzelmaßnahmen müssen vor Umsetzung mit Kostenfolgen und Darstellung der Finanzierung jeweils separat beschlossen werden. Die Kurzfassung des Berichts dient dabei als Arbeitsgrundlage, die Langfassung mit ihren detaillierten Analysen und mit den vollständigen Ergebnissen aus der öffentlichen Beteiligungsphase dient als Nachschlagewerk, insbesondere auch für die Weiterentwicklung des Inklusionsplans.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Organisationsstruktur zu schaffen – in Form einer/eines Behinderten-, Inklusions- oder Teilhabebeauftragten –, die

a.        verwaltungsintern für die Umsetzung des Inklusionsplans sorgt,

b.        nach außen durch Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit die Beteiligung der Stadtgesellschaft für das volle Teilhaberecht von Menschen mit Behinderungen fördert sowie weitere Akteure für diesen Prozess gewinnt,

 

c.         den bisherigen Beteiligungsprozess durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Inklusionsplans in offenen Arbeitsgruppen und regelmäßigen Veranstaltungen fortsetzt.

  1. Für eigene Sachaufwendungen werden im Haushaltsjahr 2017 zur Umsetzung des Inklusionsplanes 10.000 Euro in den Haushaltsplan eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Beschluss des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 einen Erfahrungsbericht über das erste – unvollständige – Jahr und die Auskömmlichkeit der Mittel vorzulegen.

 

                                                   


Sachverhalt:
 

Auftrag

Am 06.05.2014 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, in einem einjährigen Prozess unter Mitwirkung von Menschen mit Behinderung, ihren Angehörigen, entsprechenden Einrichtungen und Verbänden, mit Unterstützung eines externen Beraters und im Austausch mit dem zivilgesellschaftlichen Projekt „Forum Inklusion Herne“ einen „Inklusionsplan Herne“ zu entwerfen. Das Konzept für den Inklusionsplanprozess stellte dar, dass binnen eines Jahres kein „endgültiges“ Planwerk zu erwarten sei, jedoch eines, das einen Schritt markiere innerhalb der „Generationenaufgabe“ eines Barrieren mindernden und teilhabefreundlichen Umbaus der Stadt und der Stadtgesellschaft.

In diesem Sinne ist der nun vorgelegte „Inklusionsplan Herne 2016“ als erster Baustein anzusehen, der prozesshaft weiterzuentwickeln ist.

 

Umsetzungsstruktur des Inklusionsplans

Im Abschlussbericht des Sozialplanungsbüros transfer sind allgemeine, aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) abgeleitete Forderungen zu ihrer Umsetzung, die dort an die Beitrittsstaaten gerichtet sind, auf die kommunale Ebene heruntergebrochen worden. Der Inklusionsplanentwurf sieht folgende drei Umsetzungsaufgaben vor, die derzeit in der Stadtverwaltung Herne noch nicht verankert und verortet sind:

  1. Wirken nach innen: eine verantwortliche Stelle, die die Umsetzung des Inklusionsplans innerhalb der Verwaltung und im Verwaltungshandeln betreibt und daher dezernatsüber-greifender Einspruchs- und Empfehlungskompetenzen bedarf (Nähe zur Verwaltungsspitze).
  2. Wirken nach außen: eine Koordinierungsstelle, die (in Zusammenarbeit mit Behinderten-vereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Einrichtungen usw.) durch Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtgesellschaft sensibilisierend und bewusstseinsbildend wirkt – auch, um dadurch weitere Akteure ins Boot zu holen, Betroffene stärker einzubeziehen und die Umsetzung des Inklusionsplans zu erleichtern.
  3. Nachhaltigkeit: ein regelmäßiges Umsetzungsmonitoring mit Zielüberprüfung und fortschreibung (transfer plädiert für eine bürgeroffene Veranstaltung in zweijährigem Rhythmus).

 

Die UN-BRK ist in Deutschland geltendes Recht. Trotz weitgehend fehlender Aufgabendefinition zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei ihrer Umsetzung tragen letztere für den volle Teilhabe ermöglichenden materiellen und immateriellen Umbau der Lebensbereiche vor Ort Mitverantwortung. Die Planung dieses Prozesses und die Umsetzungsschritte in ihren Verantwortungsbereichen sind in diesem Sinne eine pflichtige Aufgabe, bei der nicht das Ob, sondern das Wie entschieden werden muss.

 

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die genannten drei neuen Aufgaben bei einer Verwaltungsstelle mit der Bezeichnung Behinderten-, Inklusions- oder Teilhabebeauftragte/r, nach Möglichkeit in einer Stabsstelle, gebündelt werden. Diese Verwaltungseinheit muss in allen Dezernaten wirksam initiieren und überwachen können, dass in den jeweiligen Zuständigkeiten die Handlungsempfehlungen des Inklusionsplans umgesetzt werden. Mit Hilfe einer 2015 durchgeführten Umfrage des „Arbeitskreises der hauptamtlichen Behindertenbeauftragten und koordinatorInnen NRW“ konnten organisatorische Lösungen anderer NRW-Städte für die Verortung jener Aufgaben, die sich aus der Umsetzung der UN-BRK ergeben, verglichen werden.

 

Die in einigen Städten (bspw. Duisburg, Köln oder Oberhausen) gewählte organisatorische Lösung, dass diese neuen Aufgaben mit anderen Verwaltungsstellen, die ebenfalls auf die volle Teilhabe gesellschaftlicher Teilgruppen abzielen – Gleichstellungsstelle, Integrationsbeauftragte usw. –, zusammengeführt wird in einem „Fachdienst Diversity“ oder „Büro für Chancengleichheit“, ist zu Beginn des Inklusionsprozesses nicht sinnvoll. Die UN-BRK zielt speziell auf die nachzuholende umfassende Inklusion von Menschen mit Behinderung oder mit chronischer Krankheit und dieses Ziel würde in der Anfangsphase durch ein Aufgehen in einem großen Ganzen unscharf werden.

 

 

Um eine Organisationsstruktur einer/s Behinderten-, Inklusions- oder Teilhabebeauftragten, die den Aufgaben gemäß durchsetzungsfähig und zugleich umsetzbar und nachhaltig tragfähig ist, zu finden, wird eine Untersuchung der Organisationsstrukturen durchgeführt, in der verschiedene Varianten, deren Stärken, Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden. Die beschriebenen Aufgaben werden zunächst als Interimslösung, bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse der Untersuchung der Organisationsstrukturen, der Planstelle 41/1250, SB, Behindertenkoordinatorin übertragen und die Stelleinhaberin zur Inklusionsbeauftragten benannt. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird dann über die künftige organisatorische Ansiedlung, Ausgestaltung und Finanzierung der Stelle der/s Behinderten-/, Inklusions- oder Teilhabebeauftragten zu entscheiden sein.

 

Personalaufwendungen und finanzielle Ausstattung

Ganz wesentlich bei der Umsetzung des Inklusionsplans ist der gezielte Einsatz von städtischen Haushaltsmitteln in den jeweiligen Fachressorts. Die Stelle einer/s Behinderten-, Inklusions- oder Teilhabebeauftragten hat nicht die Aufgabe, bspw. barrierefreie Bushaltestellen zu errichten oder an Verwaltungsgebäude Fahrstühle anzubauen. Ihre Aufgabe ist es, die jeweiligen Fachverwaltungen zur Planung solcher „Reparaturen“ zu veranlassen und – bei neuen Vorhaben – sie zur vorsorglichen Berücksichtigung der Interessen aller Nutzer anzuhalten, um zukünftig Reparaturbedarfe zu vermeiden.

 

Für den eigenen Bedarf der Aufgaben der Inklusionsbeauftragten wird für das Haushaltsjahr 2017 zunächst ein Betrag von 10.000 Euro angesetzt. Damit sollen Aufwendungen für Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit, für die Organisation und Abwicklung kontinuierlicher Beteiligung am Umsetzungs- und Weiterentwicklungsprozess (Kosten bspw. für Gebärdendolmetschung, Fahrdienste usw.), im zwei- bis dreijährigen Abstand für die Organisation und Abwicklung größerer Konferenzen sowie für kleinere impulsgebende Umsetzungsprojekte gedeckt werden in solchen Fällen, wo die Ressortverantwortung noch offen ist. Hierzu kann bspw. auch die Kofinanzierung von Eigenanteilen in Projekten gehören, die von der Aktion Mensch gefördert werden. Nach den Erfahrungen aus dem Inklusionsplanprozess müssen bspw. für sechs Arbeitsgruppentreffen im Jahr mit Gebärdendolmetschung Kosten in Höhe von rd. 2000 Euro veranschlagt werden. Im Beschlussvorschlag ist zudem die Maßgabe enthalten, vor Beschluss des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 einen entsprechenden Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

Der Inklusionsplan Herne gilt als Grundlage für den weiteren Inklusionsplanprozess, der beteiligungs- und prozessorientiert umgesetzt und weiterentwickelt wird. Für die darin enthaltenen kostenträchtigen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen werden entsprechende Beschlüsse der Gremien einzuholen sein.

 

Künftige Aufgaben

Die Hauptaufgaben der/s Behinderten-, Inklusions- oder Teilhabebeauftragten sind die Umsetzung des Inklusionsplans und seine beteiligungsgestützte Weiterentwicklung.

 

Daneben ist es wichtig, Schnittstellen zu den im „Forum Inklusion Herne(gemeinsames Projekt von Caritas-Verband, Diakonischem Werk und Stadtsportbund) angestoßenen Projekten und Arbeitszusammenhängen zu entwickeln bzw. die entsprechenden Kontakte weiterzuführen. Das Forum wird Anfang 2017 vermutlich auslaufen.

 

Eine weitere wichtige Aufgabe ist bislang im Konzept für den Inklusionsplanprozess und im Auftrag an das beratende Büro bewusst ausgeklammert worden. Mittelfristig soll der separat laufende, vom Land gesetzlich geregelte schulische Inklusionsprozess in den städtischen Prozess einmünden können. Dabei sollen dessen besondere Qualitäten – von Beteiligung getragen zu sein und die selbst geäußerten Bedarfe und Wünsche der Betroffenen aufzunehmen – gewahrt werden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr. KleeChudziak

(Stadtdirektor)(Stadtrat)

 


Anlagen:
 

-       Abschlussbericht – Kurzfassung (5,2 MB)

-       Abschlussbericht – Langfassung (12,5 MB)

-       Abschlussbericht – Exposé (in Kurz- und Langfassung enthalten – 4,8 MB)

-   Abschlussbericht in Leichter Sprache (Inhalte des Exposés – 1,3 MB                    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abschlussbericht Herne, Kurzfassung (Web-Version, 5,2 MB) (5312 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Abschlussbericht Herne, Langfassung (Web-Version, 12,5 MB) (12867 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Abschlussbericht Herne, Exposé (Web-Version, 4,8MB) (4966 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Abschlussbericht Herne, Leichte Sprache (Web-Version, 1,3 MB) (1355 KB)