Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Revierpark Gysenberg Herne GmbH Jahresabschluss 2015  

des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 22.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:07 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2016/0538 Revierpark Gysenberg Herne GmbH
Jahresabschluss 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:


Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt

 

 

  1. die Billigung des Lageberichts der Geschäftsführung und die Feststellung des Jahresabschlusses der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 8.591.097,19 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.382.939,41 €.

Der Jahresfehlbetrag wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Die Kapitalrücklage ist aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen in den Vorjahren ausdrücklich auch zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben zu verwenden und ist nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden. Gemäß der Regelung des § 6 (2) des Gesellschaftsvertrages erfolgt in Höhe der Jahresabschreibungen (2015 ohne GWG 753 T€) eine Entnahme aus der Kapitalrücklage.

 

Demzufolge genehmigt die Gesellschafterversammlung die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigte Entnahme aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 1.382.939,41 € zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages.

 

Die Kapitalrücklage, und somit die Zuzahlungen der Gesellschafter, ist wie in den Vorjahren auch weiterhin zum Ausgleich von handelsrechtlichen Jahresfehlbeträgen zu verwenden, soweit diese nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden ist.

 

  1. die Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015

 

  1. die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten/AL

dafür:

11

5

3

1

1

1

dagegen:

0

 

 

 

 

 

Enthaltung:

0