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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Baumschutzsatzung - Statistische Daten  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 6.3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2016/0522 Anfrage: Baumschutzsatzung - Statistische Daten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Prennig, Andreas
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:


Bekanntlich gibt es von CDU und SPD Bestrebungen, die zur Zeit geltende Baumschutzsatzung zu ändern. Abgesehen von rechtlichen Fragestellungen stellt sich die Frage, ob der tatsächliche Bedarf nach einer Novellierung so groß ist wie behauptet.
Daher bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten.

 

Fragen:

1.    Wie viele Anträge auf Baumfällungen - Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 der Baumschutz­satzung - auf privatem Grund gab es in den Jahren 2014 und 2015?

2.    Wie viele Anträge davon wurden abgelehnt? Wie viele der abgelehnten Anträge gingen in ein Widerspruchsverfahren bzw. in eine gerichtliche Überprüfung?

3.    Bei den erteilten Ausnahmegenehmigungen:

a)    Wie hoch ist dabei der Anteil der Ausgleichszahlungen?

b)    Wie hoch ist dabei der Anteil der Ersatzpflanzungen?

c)    Wie hoch ist dabei der Anteil, bei dem weder Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen geleistet werden mußten?

4.    Bei den Ersatzpflanzungen:

a)    Wie hoch ist der Prozentsatz der Ersatzpflanzungen vor Ort auf dem gleichen Grundstück?

b)    Wie hoch ist der Prozentsatz der Ersatzpflanzungen, die auf dem übrigen Stadtgebiet von Herne erfolgen?

 

 

Herr Stadtrat Friedrichs antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2: Anträge nach Baumschutzsatzung auf privaten Grundstücken

 

Anträge nach Baumschutzsatzung auf Privatgrundstücken

2014

2015

Gesamt

Abgelehnt

Gesamt

Abgelehnt

462

38

420

48

 

Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das, einer Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren, abgeschafft worden. Daher kann nach Bescheiderteilung nur noch Klage erhoben werden. In den Jahren 2014 und 2015 wurden keine ablehnenden Bescheide beklagt.

 

Zu Frage 3:

 

Wenn eine Genehmigung zur Fällung eines nach Baumschutzsatzung geschützten Baumes erteilt wird und diese mit einer Auflage verbunden ist, kann der Antragsteller wählen, ob er die geforderte Ersatzpflanzung oder die Ausgleichszahlung vornehmen will. Daher kann nur, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, ausgewertet werden, d.h. nur etwa 13% der Antragsteller entscheiden sich, die Ausgleichszahlung zu leisten.

 

Erteilte Ausnahmegenehmigungen / Ersatzpflanzung - Ausgleichszahlung

2014

2015

Genehmigungen Gesamt

Auflagen

davon Zahlung

Genehmigungen Gesamt

Auflagen

davon

Zahlung

ohne

mit

ohne

mit

424

309

115

15

372

282

90

12

 

Zu Frage 4:

 

Die Ersatzpflanzungen erfolgen in der Regel auf dem Grundstück, auf dem auch der geschützte Baumbestand entfernt wurde. Nur etwa 1% aller Ersatzpflanzungen wird auf anderen Grundstücken durchgeführt, in der Regel sind dies Wohnungsbaugesellschaften, die auf anderen, eigenen Grundstücken die Ersatzpflanzungen verteilen.