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Beschluss |
Sachverhalt:
Bekanntlich gibt es von CDU und SPD Bestrebungen, die zur Zeit geltende Baumschutzsatzung zu ändern. Abgesehen von rechtlichen Fragestellungen stellt sich die Frage, ob der tatsächliche Bedarf nach einer Novellierung so groß ist wie behauptet.
Daher bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten.
Fragen:
1. Wie viele Anträge auf Baumfällungen - Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 der Baumschutzsatzung - auf privatem Grund gab es in den Jahren 2014 und 2015?
2. Wie viele Anträge davon wurden abgelehnt? Wie viele der abgelehnten Anträge gingen in ein Widerspruchsverfahren bzw. in eine gerichtliche Überprüfung?
3. Bei den erteilten Ausnahmegenehmigungen:
a) Wie hoch ist dabei der Anteil der Ausgleichszahlungen?
b) Wie hoch ist dabei der Anteil der Ersatzpflanzungen?
c) Wie hoch ist dabei der Anteil, bei dem weder Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen geleistet werden mußten?
4. Bei den Ersatzpflanzungen:
a) Wie hoch ist der Prozentsatz der Ersatzpflanzungen vor Ort auf dem gleichen Grundstück?
b) Wie hoch ist der Prozentsatz der Ersatzpflanzungen, die auf dem übrigen Stadtgebiet von Herne erfolgen?
Herr Stadtrat Friedrichs antwortet wie folgt:
Zu Frage 1 und 2: Anträge nach Baumschutzsatzung auf privaten Grundstücken
Anträge nach Baumschutzsatzung auf Privatgrundstücken | |||
2014 | 2015 | ||
Gesamt | Abgelehnt | Gesamt | Abgelehnt |
462 | 38 | 420 | 48 |
Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das, einer Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren, abgeschafft worden. Daher kann nach Bescheiderteilung nur noch Klage erhoben werden. In den Jahren 2014 und 2015 wurden keine ablehnenden Bescheide beklagt.
Zu Frage 3:
Wenn eine Genehmigung zur Fällung eines nach Baumschutzsatzung geschützten Baumes erteilt wird und diese mit einer Auflage verbunden ist, kann der Antragsteller wählen, ob er die geforderte Ersatzpflanzung oder die Ausgleichszahlung vornehmen will. Daher kann nur, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, ausgewertet werden, d.h. nur etwa 13% der Antragsteller entscheiden sich, die Ausgleichszahlung zu leisten.
Erteilte Ausnahmegenehmigungen / Ersatzpflanzung - Ausgleichszahlung | |||||||
2014 | 2015 | ||||||
Genehmigungen Gesamt | Auflagen | davon Zahlung | Genehmigungen Gesamt | Auflagen | davon Zahlung | ||
ohne | mit | ohne | mit | ||||
424 | 309 | 115 | 15 | 372 | 282 | 90 | 12 |
Zu Frage 4:
Die Ersatzpflanzungen erfolgen in der Regel auf dem Grundstück, auf dem auch der geschützte Baumbestand entfernt wurde. Nur etwa 1% aller Ersatzpflanzungen wird auf anderen Grundstücken durchgeführt, in der Regel sind dies Wohnungsbaugesellschaften, die auf anderen, eigenen Grundstücken die Ersatzpflanzungen verteilen.