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Sachverhalt:
Bekanntlich gibt es von CDU und SPD Bestrebungen, die zur Zeit geltende Baumschutzsatzung zu ändern. Abgesehen von rechtlichen Fragestellungen stellt sich die Frage, ob der tatsächliche Bedarf nach einer Novellierung so groß ist wie behauptet.
Daher bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten.
Fragen:
1. Wie viele Anträge auf Baumfällungen - Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 der Baumschutzsatzung - auf privatem Grund gab es in den Jahren 2014 und 2015?
2. Wie viele Anträge davon wurden abgelehnt? Wie viele der abgelehnten Anträge gingen in ein Widerspruchsverfahren bzw. in eine gerichtliche Überprüfung?
3. Bei den erteilten Ausnahmegenehmigungen:
a) Wie hoch ist dabei der Anteil der Ausgleichszahlungen?
b) Wie hoch ist dabei der Anteil der Ersatzpflanzungen?
c) Wie hoch ist dabei der Anteil, bei dem weder Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen geleistet werden mußten?
4. Bei den Ersatzpflanzungen:
a) Wie hoch ist der Prozentsatz der Ersatzpflanzungen vor Ort auf dem gleichen Grundstück?
b) Wie hoch ist der Prozentsatz der Ersatzpflanzungen, die auf dem übrigen Stadtgebiet von Herne erfolgen?
Anlage:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anfrage Baumschutzsatzung (327 KB) |