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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit
großer Erleichterung hat die Sodinger Bevölkerung den weitgehenden Abschluss
der Straßenbauarbeiten und die Wiederfreigabe der Mont-Cenis-Straße zur
Kenntnis genommen. Leider haben sich durch die Bauausführung aus unserer Sicht
einige Kritik- und Gefahrenpunkte ergeben, die nicht notwendig wären und
entschärft werden sollten.
So
liegt der Zebrastreifen in Fahrtrichtung Holthausen vor der Bushaltestelle.
Dies führt dazu, dass der haltende Bus besonders Schulkinder, die hier die
Straße queren, völlig verdeckt. Dadurch kommt es zu einer nicht unerheblichen
Gefährdung durch am Bus vorbeifahrende Fahrzeuge selbst dann, wenn diese
langsam fahren.
Auch
erweckt der ebenerdige Ausbau der Verkehrsinseln den Eindruck von größerer
Straßenbreite, was sicherlich zu höheren Fahrgeschwindigkeiten führen dürfte.
Außerdem
ist der Einmündungsbereich der Jürgen-von-Manger-Straße unseres Erachtens etwas
unglücklich gestaltet worden, so dass Fahrzeuge, die aus dieser Straße in die
Mont-Cenis-Straße einbiegen wollen, nur dann den Verkehr in Richtung
Herne-Mitte einsehen können, wenn sie bereits in der betreffenden Fahrspur
stehen. Dies führt jedoch zu Gefahrensituationen.
Anfrage:
Entschärfung des Zebrastreifens?
Herr
Brodehl beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
Frage 1.:
Der
Fußgängerüberweg in Höhe „Platz Vor Ort“ wurde in Form eines Zebrastreifens
angelegt, da in Abstimmung mit der HCR Linienbusse wegen des ÖPNV-Ablaufes
nicht die gesamte Fahrbahnbreite in Anspruch nehmen sollen. Die angrenzende
Gehwegfläche dient als Fahrgastwartefläche und nimmt die Fahrgastwartehalle
auf. Aus diesen Gründen wurde die geplante Fußgängerquerungsstelle als
„Zebrastreifen“ angelegt. Dies ermöglicht den Fußgängern auch bei haltenden
Bussen die Mont-Cenis-Straße (4,75 m im Überweg; 5,50 m im Haltestellenbereich)
verkehrssicher zu überqueren.
Nach
örtlichen Beobachtungen halten nachfolgende Fahrzeuge hinter dem Linienbus oder
fahren langsam mit angemessener Geschwindigkeit vorbei.
Der
Überweg ist als solcher aufgrund der Beschilderung deutlicher erkennbar. Im
übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass sich nach der StVO § 26 Abs. 2.2
der Fußgänger auch am Fußgängerüberweg vor dem Betreten der Fahrbahn
vergewissern muss, dass er diese gefahrlos queren kann.
Die
Gestaltung der Mont-Cenis-Straße ist in den bürgerschaftlichen Gremien nach
ausführlicher Beratung so beschlossen worden. Durch das neu geschaffene Zentrum
im Ortskern Sodingen wird die Mont-Cenis-Straße zwischen Eupener Straße und
Max-Wiethoff-Straße in gesamter Länge von Fußgängern gequert. Eine „Bündelung“
der Fußgängerströme lässt sich aufgrund der beidseitigen Geschäftsbebauung, den
Dienstleistungsangeboten und Sozialeinrichtungen sowie der zentralen
Bushaltestelle des ÖPNV nicht erreichen. Aus diesem Grunde wurde der
Straßenquerschnitt der Mont-Cenis-Straße in diesem Bereich mit einem an den
Zufahrten unterbrochenen Fahrbahnteiler neu gegliedert. Der Fahrbahnteiler
bietet dem Fußgänger Schutzraum beim Überqueren der Fahrbahn, da nur jeweils
eine Fahrtrichtung zu beachten ist. Für mobilitätseingeschränkte Personen sind
an bestimmten Querungsstellen die Borde am Fahrbahnrand abgesenkt. Die
Mittelinseln sind insgesamt abgesenkt, damit bei Bedarf (Reparaturarbeiten
o.ä.) eine gewisse Ausweichfläche zur Verkehrslenkung vorhanden ist. Die
Richtungsfahrbahnen sind mit jeweils 3,50 m Fahrspur und 1,25 m
Angebotsstreifen für Radfahrer nicht überdimensioniert ausgestattet, so dass
eine angemessene Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist.
Nach bisherigen Beobachtungen ist dieses Ziel auch mit der Umgestaltung
erreicht worden.
Der
Mittelstreifen hebt sich durch seine Gestaltung der Oberfläche deutlich von der
Fahrbahn ab und nimmt die Straßenbeleuchtung sowie das Straßenbegleitgrün
(Baumtor im Bereich Eupener Straße) auf. Der Fahrbahnteiler ist insgesamt
dreimal unterbrochen, so dass sich der Straßenraum in der Örtlichkeit eher
„aufgelockert“ darstellt und sich von standardmäßigen Straßenquerschnitten
deutlich unterscheidet. Vergleichbare Straßengestaltungen, in den Ortsteilen
Eickel (Königstraße) und Röhlinghausen (Edmund-Weber-Straße) haben sich
durchweg positiv entwickelt.
Die
Verkehrssituation wurde aufgrund der Anfrage geprüft. Sichtbeeinträchtigungen
konnten bei angemessener Fahrweise nicht festgestellt werden.
Zu
Frage 2.:
Eine
Entschärfung bzw. Verlegung des Zebrastreifens ist nach Ansicht der Verwaltung
nicht erforderlich. Die Verwaltung prüft als ergänzende Maßnahme die
zusätzliche Anordnung von Zeichen 134 „Fußgängerüberweg“, um den Kraftfahrer
frühzeitig auf die Querungsstelle hinzuweisen. In Anbetracht der Nähe zur
Grundschule Max-Wiethoff-Straße wird die Verwaltung Gespräche mit der HCR
aufnehmen, ob im Rahmen der Schulwegsicherung die Fahrer an den Fahrzeugen
während des normalen Haltevorgangs das „Rundumblinklicht“ einschalten können,
so dass damit das Überholen des Linienbusses während des Haltens verboten ist.
Zu
Frage 3.:
Mit
Ausnahme der Baumanpflanzung am Fahrbahnteiler westlich der Eupener Straße
(Baumtor) ist aus Gründen der Verkehrssicherheit (Übersichtlichkeit) und des
Städtebaus keine weitere Gestaltung des Fahrbahnteilers vorgesehen. Aus den
unter Punkt 1. beschriebenen Gründen sieht die Verwaltung hier keinen weiteren
Bedarf.
Pflanzkästen
sind sehr unterhaltungsaufwändig und damit kostenintensiv. Sie beeinträchtigen
außerdem die Sichtverhältnisse und stellen damit unter Umständen eine
Verkehrsgefährdung dar. Bei nicht auszuschließenden Unterhaltungsarbeiten im
Straßenraum wäre gegebenenfalls ein Umsetzen der Pflanzkästen erforderlich
(siehe Begründung zu Punkt 1.). Aus den genannten Gründen wird von der
Aufstellung von Pflanzkübel abgeraten.
Zu
Frage 4.:
Verkehrsspiegel
werden ausnahmsweise nur da eingesetzt wo die Sicht so stark eingeschränkt ist,
dass man gar nicht in die Straße einsehnen kann.
Wenn
man sich an der Einmündung Jürgen-von-Manger-Straße vorsichtig über den
Angebotsstreifen hervortastet, ist eine gute Einsicht gewährleistet.
Herr
Hagedorn führt dazu aus, dass der Fahrbahnteiler beparkt wird und durch die
jetzige Gestaltung der Eindruck eines sehr breiten Straßenraumes entsteht, der
zu schnellem Fahren verführt. Außerdem wird die Mittelinsel überfahren. Er
möchte wissen, ob es andere Alternativen der Gestaltung außer Pflanzkästen
gibt,
Herr
Brodehl antwortet, dass aus städtebaulichen Gründen und um in dem gesamten
Bereich die Querung der Straße zu ermöglichen, von anderen Maßnahmen abgesehen
wird.
Frau
Meisner-Moroz möchte wissen, warum der HCR nicht angeordnet wurde das
Warnblinklicht an den Bussen einzuschalten?
Herr
Brodehl entgegnet, dass die Verwaltung diesbezüglich im Kontakt mit der HCR ist
und bittet dies abzuwarten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:
dagegen:
Enthaltung: