Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Neugestaltung der Mont-Cenis-Straße zwischen Eupener Straße und Kirchstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Hagedorn vom 24.08.2005 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 07.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2005/0631 Neugestaltung der Mont-Cenis-Straße zwischen Eupener Straße und Kirchstraße
- Anfrage des Bezirksverordneten Hagedorn vom 24.08.2005 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:Heinz-Werner Hagedorn
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Mit großer Erleichterung hat die Sodinger Bevölkerung den weitgehenden Abschluss der Straßenbauarbeiten und die Wiederfreigabe

Mit großer Erleichterung hat die Sodinger Bevölkerung den weitgehenden Abschluss der Straßenbauarbeiten und die Wiederfreigabe der Mont-Cenis-Straße zur Kenntnis genommen. Leider haben sich durch die Bauausführung aus unserer Sicht einige Kritik- und Gefahrenpunkte ergeben, die nicht notwendig wären und entschärft werden sollten.

 

So liegt der Zebrastreifen in Fahrtrichtung Holthausen vor der Bushaltestelle. Dies führt dazu, dass der haltende Bus besonders Schulkinder, die hier die Straße queren, völlig verdeckt. Dadurch kommt es zu einer nicht unerheblichen Gefährdung durch am Bus vorbeifahrende Fahrzeuge selbst dann, wenn diese langsam fahren.

 

Auch erweckt der ebenerdige Ausbau der Verkehrsinseln den Eindruck von größerer Straßenbreite, was sicherlich zu höheren Fahrgeschwindigkeiten führen dürfte.

 

Außerdem ist der Einmündungsbereich der Jürgen-von-Manger-Straße unseres Erachtens etwas unglücklich gestaltet worden, so dass Fahrzeuge, die aus dieser Straße in die Mont-Cenis-Straße einbiegen wollen, nur dann den Verkehr in Richtung Herne-Mitte einsehen können, wenn sie bereits in der betreffenden Fahrspur stehen. Dies führt jedoch zu Gefahrensituationen.

 

Anfrage:

 

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die oben beschriebenen Punkte?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung zur Verlegung oder anderweitigen

Entschärfung des Zebrastreifens?

 

  1. Sind Maßnahmen geplant, die Verkehrsinseln so zu gestalten (z.B. durch Pflanzkästen), dass der beschriebene Eindruck verschwindet? Wenn nicht, wie steht die Verwaltung zu einer solchen Gestaltung?

 

  1. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten (z.B. durch einen Spiegel), den Einmündungsbereich der Jürgen-von-Manger-Straße übersichtlicher zu gestalten?

 

 

Herr Brodehl beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1.:

 

Fußgängerüberweg

Der Fußgängerüberweg in Höhe „Platz Vor Ort“ wurde in Form eines Zebrastreifens angelegt, da in Abstimmung mit der HCR Linienbusse wegen des ÖPNV-Ablaufes nicht die gesamte Fahrbahnbreite in Anspruch nehmen sollen. Die angrenzende Gehwegfläche dient als Fahrgastwartefläche und nimmt die Fahrgastwartehalle auf. Aus diesen Gründen wurde die geplante Fußgängerquerungsstelle als „Zebrastreifen“ angelegt. Dies ermöglicht den Fußgängern auch bei haltenden Bussen die Mont-Cenis-Straße (4,75 m im Überweg; 5,50 m im Haltestellenbereich) verkehrssicher zu überqueren.

 

Nach örtlichen Beobachtungen halten nachfolgende Fahrzeuge hinter dem Linienbus oder fahren langsam mit angemessener Geschwindigkeit vorbei.

 

Der Überweg ist als solcher aufgrund der Beschilderung deutlicher erkennbar. Im übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass sich nach der StVO § 26 Abs. 2.2 der Fußgänger auch am Fußgängerüberweg vor dem Betreten der Fahrbahn vergewissern muss, dass er diese gefahrlos queren kann.

 

Fahrbahnteiler

Die Gestaltung der Mont-Cenis-Straße ist in den bürgerschaftlichen Gremien nach ausführlicher Beratung so beschlossen worden. Durch das neu geschaffene Zentrum im Ortskern Sodingen wird die Mont-Cenis-Straße zwischen Eupener Straße und Max-Wiethoff-Straße in gesamter Länge von Fußgängern gequert. Eine „Bündelung“ der Fußgängerströme lässt sich aufgrund der beidseitigen Geschäftsbebauung, den Dienstleistungsangeboten und Sozialeinrichtungen sowie der zentralen Bushaltestelle des ÖPNV nicht erreichen. Aus diesem Grunde wurde der Straßenquerschnitt der Mont-Cenis-Straße in diesem Bereich mit einem an den Zufahrten unterbrochenen Fahrbahnteiler neu gegliedert. Der Fahrbahnteiler bietet dem Fußgänger Schutzraum beim Überqueren der Fahrbahn, da nur jeweils eine Fahrtrichtung zu beachten ist. Für mobilitätseingeschränkte Personen sind an bestimmten Querungsstellen die Borde am Fahrbahnrand abgesenkt. Die Mittelinseln sind insgesamt abgesenkt, damit bei Bedarf (Reparaturarbeiten o.ä.) eine gewisse Ausweichfläche zur Verkehrslenkung vorhanden ist. Die Richtungsfahrbahnen sind mit jeweils 3,50 m Fahrspur und 1,25 m Angebotsstreifen für Radfahrer nicht überdimensioniert ausgestattet, so dass eine angemessene Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Nach bisherigen Beobachtungen ist dieses Ziel auch mit der Umgestaltung erreicht worden.

 

Der Mittelstreifen hebt sich durch seine Gestaltung der Oberfläche deutlich von der Fahrbahn ab und nimmt die Straßenbeleuchtung sowie das Straßenbegleitgrün (Baumtor im Bereich Eupener Straße) auf. Der Fahrbahnteiler ist insgesamt dreimal unterbrochen, so dass sich der Straßenraum in der Örtlichkeit eher „aufgelockert“ darstellt und sich von standardmäßigen Straßenquerschnitten deutlich unterscheidet. Vergleichbare Straßengestaltungen, in den Ortsteilen Eickel (Königstraße) und Röhlinghausen (Edmund-Weber-Straße) haben sich durchweg positiv entwickelt.

 

Einmündungsbereich Jürgen-von-Manger-Straße/Mont-Cenis-Straße

Die Verkehrssituation wurde aufgrund der Anfrage geprüft. Sichtbeeinträchtigungen konnten bei angemessener Fahrweise nicht festgestellt werden.

 

Zu Frage 2.:

Eine Entschärfung bzw. Verlegung des Zebrastreifens ist nach Ansicht der Verwaltung nicht erforderlich. Die Verwaltung prüft als ergänzende Maßnahme die zusätzliche Anordnung von Zeichen 134 „Fußgängerüberweg“, um den Kraftfahrer frühzeitig auf die Querungsstelle hinzuweisen. In Anbetracht der Nähe zur Grundschule Max-Wiethoff-Straße wird die Verwaltung Gespräche mit der HCR aufnehmen, ob im Rahmen der Schulwegsicherung die Fahrer an den Fahrzeugen während des normalen Haltevorgangs das „Rundumblinklicht“ einschalten können, so dass damit das Überholen des Linienbusses während des Haltens verboten ist.

 

Zu Frage 3.:

Mit Ausnahme der Baumanpflanzung am Fahrbahnteiler westlich der Eupener Straße (Baumtor) ist aus Gründen der Verkehrssicherheit (Übersichtlichkeit) und des Städtebaus keine weitere Gestaltung des Fahrbahnteilers vorgesehen. Aus den unter Punkt 1. beschriebenen Gründen sieht die Verwaltung hier keinen weiteren Bedarf.

 

Pflanzkästen sind sehr unterhaltungsaufwändig und damit kostenintensiv. Sie beeinträchtigen außerdem die Sichtverhältnisse und stellen damit unter Umständen eine Verkehrsgefährdung dar. Bei nicht auszuschließenden Unterhaltungsarbeiten im Straßenraum wäre gegebenenfalls ein Umsetzen der Pflanzkästen erforderlich (siehe Begründung zu Punkt 1.). Aus den genannten Gründen wird von der Aufstellung von Pflanzkübel abgeraten.

 

Zu Frage 4.:

Verkehrsspiegel werden ausnahmsweise nur da eingesetzt wo die Sicht so stark eingeschränkt ist, dass man gar nicht in die Straße einsehnen kann.

Wenn man sich an der Einmündung Jürgen-von-Manger-Straße vorsichtig über den Angebotsstreifen hervortastet, ist eine gute Einsicht gewährleistet.

 

Herr Hagedorn führt dazu aus, dass der Fahrbahnteiler beparkt wird und durch die jetzige Gestaltung der Eindruck eines sehr breiten Straßenraumes entsteht, der zu schnellem Fahren verführt. Außerdem wird die Mittelinsel überfahren. Er möchte wissen, ob es andere Alternativen der Gestaltung außer Pflanzkästen gibt,

Herr Brodehl antwortet, dass aus städtebaulichen Gründen und um in dem gesamten Bereich die Querung der Straße zu ermöglichen, von anderen Maßnahmen abgesehen wird.

 

Frau Meisner-Moroz möchte wissen, warum der HCR nicht angeordnet wurde das Warnblinklicht an den Bussen einzuschalten?

Herr Brodehl entgegnet, dass die Verwaltung diesbezüglich im Kontakt mit der HCR ist und bittet dies abzuwarten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              

dagegen:

Enthaltung: