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Auszug - Bebauungsplan Nr. 248, Meesmannstraße/Südstraße, Stadtbezirk Herne-Mitte Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 16.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:24 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2016/0373 Bebauungsplan Nr. 248, Meesmannstraße/Südstraße,
Stadtbezirk Herne-Mitte
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Golding, 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Haupt- und Personalausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
 

Der Haupt- und Personalausschuss

 

1.nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 28.04.2016 für das

Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“ 

einschließlich Begründung und Umweltbericht zustimmend zur Kenntnis.;

 

2.beschließt, den Entwurf vom 28.04.2016 einschließlich Begründung, Umweltbericht und vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

AfD

dafür:

15

7

4

2

1

1

dagegen:

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-