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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Stadtrat Friedrichs beantwortet die Fragen und gibt die Beantwortung des Fachbereiches 55 / Stadtgrün zur Niederschrift.
Vorbemerkung:
Seit Jahren wird vom Fachbereich 55 / Stadtgrün – Untere Landschaftsbehörde (ULB) angeregt, regelmäßig bei anstehenden Pflegearbeiten an Autobahnen und Landesstrassen eingebunden zu werden, damit sichergestellt wird, dass die Richtlinien für die Grünpflege an Bundes- und Landesstrassen eingehalten werden. Darüber hinaus wäre die Stadt auch bei rechtzeitiger Information in der Lage, Nachfragen oder kritische Anmerkungen von Bürgern oder der Politik zu beantworten und ausreichend zu informieren.
Leider ist der Landesbetrieb dieser Bitte der Stadt Herne in der Vergangenheit nicht nachgekommen.
Eine Information erfolgte lediglich vereinzelt, wenn die durchzuführenden Arbeiten nicht rechtzeitig bis zum 01. März (Beginn des Schutzzeitraumes für Vegetationsarbeiten)
beendet werden konnten.
Frage 1 Wurde die Untere Landschaftsbehörde (ULB) frühzeitig über die Pflegearbeiten an der A 42 und A 43 informiert?
Antwort 1: Nein, es erfolgte keine Information.
Frage 2: Gab es Änderungsvorschläge seitens der Unteren Landschaftsbehörde?
Antwort 2: Bei rechtzeitiger Information hätte die ULB auf eine abschnittsweise Durchführung der Pflege gemäß Erlass „ Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstrassen NRW“ hingewiesen und auf artenschutzrechtliche Belange (Artenschutzkataster) aufmerksam machen können.
Frage 3: Wurden diese Änderungen aufgenommen?
Antwort Entfällt.
Herr Stadtrat verspricht dieses Thema mit in das nächste Stadtgespräch mit der Leiterin des Landesbetriebes Straßen.NRW zu nehmen.