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Sachverhalt:
In größeren Zeitabständen werden Grünpflegearbeiten an Autobahnen durchgeführt; in NRW ist der landeseigene Betrieb Straßen NRW damit betraut. Wegen der in der Regel sehr umfangreichen und radikalen Pflegearbeiten gibt es immer wieder Proteste und Anfragen von Menschen, die dies mitbekommen. Als Reaktion auf diese Proteste haben viele Bundesländer – so auch NRW – Richtlinien für die Grünpflege an Bundes- und Landesstraßen erarbeitet.
Bestandteil der in NRW geltenden Richtlinie ist u.a. die Darlegung der aktuell geplanten Arbeiten sowie die Information der örtlichen unteren Landschaftsbehörde, die die geplanten Arbeiten unter dem Gesichtspunkt des Arten-und Naturschutzes prüft, auf mögliche Verstöße hinweist und Änderungen der Pflegearbeiten vorschlägt. In diesem Jahr sollen Pflegearbeiten an der A42 und A43 vorgenommen werden.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1. Wurde die untere Landschaftsbehörde frühzeitig über die Pflegearbeiten informiert?
2. Gab es Änderungsvorschläge seitens der unteren Landschaftsbehörde?
3. Wurden diese Änderungen aufgenommen?
Für die Grüne Fraktion
Pascal Krüger
Stadtverordneter