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Beschluss |
Die Anfrage der Ratsfraktion Piraten-AL vom 12.04.2016 wird von Frau Bartels wie folgt beantwortet:
Zu 1:Haftpflichtschäden, die von Flüchtlingen in eigenen Einrichtungen und Landeseinrichtungen verursacht wurden sind der Verwaltung bekannt. Seit Bezug der Landeseinrichtungen sind Kosten von insgesamt ca. 64.000€ entstanden, wovon ca. 19.000€ auf die Notunterkünfte und 45.000€ auf die eigenen Einrichtungen entfielen. Allein für die Herrichtung nach zwei Wohnungsbränden an der Buschkampstr. war ein Betrag von ca. 31.000€ zur Schadensregulierung notwendig.
Zu 2:Die Schäden wurden bisher durch das städtische Gebäudemanagement (GMH) behoben. Es handelte sich dabei um Reparaturen bzw. Erneuerungen von Toiletten, Waschbecken, Rauchmeldern usw. Des Weiteren mussten vielfach Türbeschädigungen und Glasbruch sowie entstandene Brandschäden beseitigt werden.
Zu 3 + 4:Es gibt Angebote von Versicherungen für einen Pauschalpreis ab 3,-€/Monat je Flüchtling. Bei 2.000 Flüchtlingen würden somit Kosten von 72.000 € jährlich entstehen.
Zu 5:Der Abschluss einer Gruppen-Haftpflichtversicherung ist in Prüfung.
Zu 6:Ja, in den Erstaufnahmeeinrichtungen entstehende Schäden werden durch das Land erstattet.