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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Stadtrat Friedrichs erläutert den bisherigen Sachstand (Stand 23.03.2016) und gibt die vom 18. April 2016 stammende, ergänzende Mitteilung der Bezirksregierung in Arnsberg zur Niederschrift:
„Mit Datum vom 29.03.2016 wurde seitens der Fa. Ecosoil Nord-West GmbH eine Anzeige gem. § 15 BImSchG zur Nutzung des Genehmigungsbestandes des „Südgeländes“ (Flur 2, Flurstücke 261 und 304) der Abfallbehandlungsanlage am Standort Rensingstraße 14 in Bochum eingereicht. Die Anzeige wurde inzwischen mit Entscheidung vom 08.04.2016 bestätigt. Damit kann die Fa. Ecosoil nunmehr die auf dem Südgelände bisher nicht erloschenen (§ 18 BImSchG) und damit von der Genehmigungslage abgedeckten abfallrechtlichen Tätigkeiten durchführen und somit das Gelände zur Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle (weitestgehend mineralische Abfälle und Bodenaushub) nutzen.
Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.