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Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne billigt die als Anlage 1 beigefügten Erläuterungen zu den Gebühren-/Entgeltfestsetzungen 2016/2017 für Leistungen der Feuerwehr Herne gemäß § 52 FSHG NRW.
Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr Herne.
Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 3 beigefügte Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr Herne und für die Gestellung von Sicherheitswachen.
Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau.
Abstimmungsergebnis:
gesamt
SPD
CDU
Grüne
Die Linke
Piraten/AL
dafür:
9
5
2
1
1
dagegen:
0
Enthaltung:
0
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