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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0219  

Betreff: Neufestsetzung der Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Zack, Rüdiger
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Zack, Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
14.04.2016 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
03.05.2016 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 12.05

Bez.: Feuerwehr und Zivilschutz

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

rd. 60.000

Nr.: 5

Bez.: Privatrechtliche Leistungsentgelte

 

rd. 31.500 €

Nr.: 27

Bez.: Erträge aus internen

Leistungsbeziehungen

 

rd. 63.350 €

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Herne billigt die als Anlage 1 beigefügten Erläuterungen zu den Gebühren-/Entgeltfestsetzungen 2016/2017 für Leistungen der Feuerwehr Herne gemäß § 52 FSHG NRW.
  2. Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr Herne.
  3. Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 3 beigefügte Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr Herne und für die Gestellung von Sicherheitswachen.
  4. Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau.

Sachverhalt:
Bisher erfolgten die Festsetzungen auf der Grundlage des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Nunmehr bildet das am 17. Dezember 2015 im Landtag NRW beschlossene und am 01.01.2016 in Kraft getretene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das FSHG abgelöst hat, die rechtliche Basis für die Gebühren- und Entgeltfestsetzungen.

 

Die Stadt Herne ist gemäß § 3 BHKG verpflichtet, innerhalb ihrer Gemeindegrenzen eine Feuerwehr einzurichten und zu unterhalten. Die anfallenden Kosten für die im BHKG geregelten Aufgaben sind grundsätzlich von den Gemeinden zu tragen (§ 50 BHKG). In den nachfolgend genannten Fällen können die Gemeinden ausnahmsweise Kostenersatz, Entgelte oder Gebühren verlangen:

 

-           r allgemeine Leistungen der Feuerwehr im Sinne des § 52 Abs. 2 BHKG kann Kostenersatz erhoben werden. Der Kostenersatz ist gemäß § 52 Abs. 4 BHKG als Gebühr durch Satzung zu regeln.

 

-           r die Leistungen im Rahmen einer Brandverhütungsschau (§ 26 BHKG) kann eine entsprechende Gebühr erhoben werden. Die Gebühr ist gemäß § 52 Abs. 5
S. 1 BHKG ebenfalls durch Satzung zu regeln.

 

-           r Leistungen, die über den im BHKG genannten Aufgabenbereich hinausgehen und für die Gestellung von Brandsicherheitswachen können gemäß § 52 Abs. 5 S. 2 BHKG Entgelte erhoben werden. Der Entgeltanspruch wird bei der Stadt Herne auf der Grundlage einer entsprechenden Entgeltordnung berechnet.

 

Die Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr müssen an die Regelungen des neuen Gesetzes, sollen gleichzeitig aber auch an die aktuellen Kostenentwicklungen angepasst werden. Wie schon in den Vorjahren wurden Tarife für Fahrzeuggruppen und einzelne Sachkosten kalkuliert. Daneben sind für einige Einsatz-/Leistungsarten Pauschalen festgesetzt worden.

 

Die Gebühren und Entgelte für den Personaleinsatz werden entsprechend dem „Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren“ festgesetzt.

 

Die weitaus überwiegende Anzahl der Tarife wird seit dem 01.04.2012 minutengenau berechnet. Eine minutengenaue Abrechnung entspricht, so das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 10.02.2011, am ehesten dem verfassungsrechtlichen Gebot der wirklichkeitsnahen Ermittlung von Gebühren.

 

Nachfolgend sind die Veränderungen der bedeutendsten Tarifstellen aufgelistet:

 

 

aktuell

 

geplant ab

geplant ab

 

 

 

15.05.2016

01.01.2017

 

- alle Beträge in EUR -

Personaleinsatz

 

 

 

 

Laufbahngruppe hD

1,21

 

1,30

1,30*

Laufbahngruppe gD

0,96

 

1,08

1,08*

Laufbahngruppe mD

0,81

 

0,95

0,95*

Fahrzeugeinsatz

 

 

 

 

Hubrettungsfahrzeug

11,92

 

12,88

13,00

Einsatzleitfahrzeug

1,71

 

2,38

2,40

Gerätewagen

1,86

 

2,37

2,39

schgruppenfahrzeug

4,26

 

4,85

4,89

Mehrzweckfahrzeug

0,59

 

0,68

0,68

Logistikfahrzeug

3,79

 

4,15

4,19

Brandschau

 

 

 

 

je eingesetztem/r

 

 

 

 

Mitarbeiter/-in

0,96

 

1,08

1,08*


 

aktuell

 

geplant ab

geplant ab

 

 

 

15.05.2016

01.01.2017

 

- alle Beträge in EUR -

Brandmeldeanlagen

 

 

 

 

erstmalige Abnahme

220,00

Pauschale

240,00

240,00

wiederholte Abnahme

110,00

Pauschale

120,00

120,00

wiederholte Abnahme

 

 

 

 

an Wochenenden/Nachtzeit

200,00

Pauschale

216,00

216,00

 

*) Die Personaltarife können an mögliche Änderungen im „Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren“ angepasst werden (hierzu Ziffer 3.2 der Erläuterungen).

 

Der Bereich „Vorbeugender Brandschutz“ soll weiterhin in einer separaten „Brandschausatzung“ (neu: Gebührensatzung Brandverhütungsschau) geregelt werden. Die Erfassung dieser Leistungsgruppe in einer eigenen Satzung ist sinnvoll, da so auf eventuelle Veränderungen von baurechtlichen Vorschriften flexibel reagiert werden kann.

 

Die neuen Tarife sollen erneut für zwei Zeitabschnitte beschlossen werden (ab dem 15.05.2016 und ab dem 01.01.2017). Es sind Gebührenmehreinnahmen in Höhe von rd. 27.000 €r 2016 und in Höhe von 30.000 €r 2017 zu erwarten. Die Details zu allen Änderungen können dem als Anlage beigefügten Erläuterungsbericht entnommen werden.

 

Die neuen ortsrechtlichen Bestimmungen sollen zum 15. Mai 2016 in Kraft treten.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Dr. Frank Burbulla

Stadtrat

   

 

 


 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 - Erläuterungen zu den Gebühren-/Entgeltfestsetzungen 2016/2017r Leistungen der

           Feuerwehr Herne gemäß § 52 BHKG NRW

Anlage 2 - Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr Herne

Anlage 3 - Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr Herne und der Gestellung von

           Sicherheitswachen

Anlage 4 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1 Erläuterungsbericht 2016,17_FwGeb_Ent_02.02.2016 (71 KB) PDF-Dokument (180 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2-FwGeb-Sat_ab 04.2016_02.02.2016 (39 KB) PDF-Dokument (71 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 3-EntgeltO_ab 04.2016_02.02.2016 (43 KB) PDF-Dokument (78 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 4-BVS-GebSat_ab 04.2016_02.02.2016 (32 KB) PDF-Dokument (62 KB)