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Auszug - Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an die Vereine und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2005  

des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 29.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:08 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2005/0495 Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an die Vereine und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2005
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Wapner, Siegfried
Federführend:FB 41 - Soziales   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr StV Neumann-van Doesburg bittet für die CDU-Fraktion um folgende Ergänzung zu Punkt 2 des vorliegenden Beschlussvorschlag

Herr StV Neumann-van Doesburg bittet für die CDU-Fraktion um folgende Ergänzung zu Punkt 2 des vorliegenden Beschlussvorschlages:

 

„Sie sollen zeitnah (möglichst im April) den Ausschussmitgliedern zugestellt werden.“

 

Es wird folgender entsprechend geänderter Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt - im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2005 -  den in der Anlage aufgeführten Vereinen und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2005  einen Betrag in Höhe von 80 % der  beantragten Zuschüsse zu gewähren.

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt darüber hinaus:

 

1.      Die Bewilligung des Zuschusses an den Seniorenclub „Frohsinn“ für die Saalmiete im Freizeithaus Gysenberg erfolgt letztmalig. Der Zuschussempfänger ist im Bewilligungsbescheid darauf hinzuweisen.

 

2.      Der Antrag ist mit dem für die Beantragung von Zuschüssen nach den „Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich“  vorgesehenen Antragsvordruck schriftlich beim Fachbereich Soziales / Gesundheit bis spätestens 31.03. des Jahres für das laufende Haushaltsjahr zu stellen. Sie sollen zeitnah (möglichst im April) den Ausschussmitgliedern zugestellt werden.

 

3.      Der Antrag muss in kurzer und präziser Form eine aussagefähige Beschreibung  zu der Finanzierung der Aktivität (Kosten- und Finanzierungsplan mit Zuwendungen von Dritten) enthalten. Eine Doppelfinanzierung des gleichen Zuschusszweckes aus Zuschussmitteln der Fachbereiche Soziales und Gesundheit darf nicht erfolgen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig