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Vorlage - 2005/0495  

Betreff: Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an die Vereine und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Wapner, Siegfried
Federführend:FB 41 - Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Entscheidung
29.06.2005 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 7.100,00

1.470.718/200/9

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt - im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2005 -  den in der Anlage aufgeführten Vereinen und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2005  einen Betrag in Höhe von 80 % der  beantragten Zuschüsse zu gewähren.

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt darüber hinaus:

 

1.      Die Bewilligung des Zuschusses an den Seniorenclub „Frohsinn“ für die Saalmiete im Freizeithaus Gysenberg erfolgt letztmalig. Der Zuschussempfänger ist im Bewilligungsbescheid darauf hinzuweisen.

 

2.      Der Antrag ist mit dem für die Beantragung von Zuschüssen nach den „Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich“  vorgesehenen Antragsvordruck schriftlich beim Fachbereich Soziales / Gesundheit bis spätestens 31.03. des Jahres für das laufende Haushaltsjahr zu stellen.

 

3.      Der Antrag muss in kurzer und präziser Form eine aussagefähige Beschreibung  zu der Finanzierung der Aktivität (Kosten- und Finanzierungsplan mit Zuwendungen von Dritten) enthalten. Eine Doppelfinanzierung des gleichen Zuschusszweckes aus Zuschussmitteln der Fachbereiche Soziales und Gesundheit darf nicht erfolgen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Stadt Herne gewährt den Vereinen und Organisationen im Bereich der freien Wohlfahrtspflege zur Förderung der vielfältigen sozialen Aufgaben jährlich Zuschüsse.

 

Die beigefügte Aufstellung gibt eine Übersicht über die vorliegenden Anträge, die vorgesehenen Verwendungszwecke, die Höhe der Zuschüsse des Vorjahres und den Vorschlag der Verwaltung für das Jahr 2005.

 

Die Anträge, die ich als Anlage beigefügt habe, halten sich im Wesentlichen im Rahmen des bisherigen Zuschussvolumens und der Verwendungsnachweise.

 

Die Verwaltung bittet, unter Berücksichtigung des freigegebenen Haushaltsansatzes 2005 den vorgenannten Beschluss zu fassen und zunächst 80 % des beantragte Zuschussbetrages zu gewähren.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Meinolf Nowak

 

 

 

 

Anlagen     

Anlagen:

Anlagen: