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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
7.100,00 |
1.470.718/200/9 |
Verwaltungshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt - im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2005 - den in der Anlage aufgeführten Vereinen und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2005 einen Betrag in Höhe von 80 % der beantragten Zuschüsse zu gewähren.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt darüber hinaus:
1. Die Bewilligung des Zuschusses an den Seniorenclub „Frohsinn“ für die Saalmiete im Freizeithaus Gysenberg erfolgt letztmalig. Der Zuschussempfänger ist im Bewilligungsbescheid darauf hinzuweisen.
2. Der Antrag ist mit dem für die Beantragung von Zuschüssen nach den „Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich“ vorgesehenen Antragsvordruck schriftlich beim Fachbereich Soziales / Gesundheit bis spätestens 31.03. des Jahres für das laufende Haushaltsjahr zu stellen.
3. Der Antrag muss in kurzer und präziser Form eine aussagefähige Beschreibung zu der Finanzierung der Aktivität (Kosten- und Finanzierungsplan mit Zuwendungen von Dritten) enthalten. Eine Doppelfinanzierung des gleichen Zuschusszweckes aus Zuschussmitteln der Fachbereiche Soziales und Gesundheit darf nicht erfolgen.
Sachverhalt:
Die Stadt
Herne gewährt den Vereinen und Organisationen im Bereich der freien
Wohlfahrtspflege zur Förderung der vielfältigen sozialen Aufgaben jährlich
Zuschüsse.
Die
beigefügte Aufstellung gibt eine Übersicht über die vorliegenden Anträge, die
vorgesehenen Verwendungszwecke, die Höhe der Zuschüsse des Vorjahres und den
Vorschlag der Verwaltung für das Jahr 2005.
Die
Anträge, die ich als Anlage beigefügt habe, halten sich im Wesentlichen im
Rahmen des bisherigen Zuschussvolumens und der Verwendungsnachweise.
Die
Verwaltung bittet, unter Berücksichtigung des freigegebenen Haushaltsansatzes
2005 den vorgenannten Beschluss zu fassen und zunächst 80 % des beantragte
Zuschussbetrages zu gewähren.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Meinolf
Nowak
Anlagen: