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Wortprotokoll Beschluss |
Herr
Terhoeven stellt den an die Verwaltung Auftrag: Gesamtkonzept „Senkung der
Friedhofsgebühren“ vor. Die entsprechenden Druckstücke (Band 1 und 2) wurden in
der Sitzung an die Mitglieder ausgeteilt.
Im
Anschluss gibt es eine offene Fragerunde.
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 02.12.2003
im Zusammenhang mit dem Erlass einer 23. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Friedhöfe der Stadt
Herne – Friedhofsgebührensatzung - der Verwaltung folgenden Auftrag erteilt1:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, bei der Erarbeitung der Friedhofsgebührensatzung für
das Jahr 2005 ein Gesamtkonzept zu erstellen, das vertretbare Gebühren
sicherstellt. Dabei sind insbesondere zu prüfen
• eine Erhöhung der
Belegungsdichte,
• die Reduzierung von
Pflegestandards,
• die Reduzierung von
Nutzungszeiten,
• die prognostizierte
Fallzahlenentwicklung,
• die Schließung von
Friedhöfen.
Gleichzeitig sollte für das Jahr
2005 mit einer Gesamtkonzeption, die die unterschiedlichsten Aspekte
berücksichtigt, die Wettbewerbsfähigkeit der städtischen Friedhöfe sowie eine
angemessene Kostendeckung sichergestellt werden.“
Das erstellte Gesamtkonzept soll jetzt in einem
ersten Beratungsdurchgang dem zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für
Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe) und den Bezirksvertretungen aller
Stadtbezirke vorgestellt werden. Erst nach den Sommerferien soll dann
die informatorisch hier schon beigefügte Sitzungsvorlage in den Gremien
(beginnend erneut im Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe)
beraten und beschlossen werden.
Mit dem Gesamtkonzept "Senkung der
Friedhofsgebühren" wird dem Auftrag des Rates Rechnung getragen. Es
enthält verschiedene Vorschläge zu dieser Zielerreichung, insbesondere zur
Sicherung marktgerechter Gebühren in Herne.
Allerdings führt eine Reduzierung von Nutzungszeiten
keineswegs zu einer deutlichen Senkung der Gebühren. Sie hat nur marginale
Auswirkungen.
Eine wesentliche Kostengröße in der jährlichen
Gebührenkalkulation sind die Kosten für die Sanierung des Nordfriedhofes
(8.598.918,43 €) und die Anschaffung von Grabkammern (5.125.946,49 €)[1]
auf Herner Friedhöfen. Allein im Jahre 2003 wurden aufgrund der Sanierung des
Nordfriedhofes 948.097,00 € an
Kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen der Gebührenkalkulation
(74,52% der gesamten kalkulatorischen Kosten) zugrunde gelegt.
Die Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte) in Herne sind dadurch im Städtevergleich extrem hoch.
Anders als bei anderen "Kostenrechnenden
Einrichtungen" der Stadt Herne gibt es bei den Bestattungsgebühren keinen
Anschluss- und Benutzungszwang. D.h. Herner Bürger sind gar nicht zu einer
Inanspruchnahme der Herner Friedhöfe verpflichtet, wie es z.B. für die
Straßenreinigung, Entwässerung und Müllabfuhr gilt.
So steht die Stadt Herne mit ihren Bestattungen nicht
nur in Konkurrenz zu den örtlichen konfessionellen Einrichtungen, sondern sie
verliert auch Bestattungen an andere Kommunen, deren Gebühren günstiger sind.
Bei Urnenbestattungen konkurrieren die Herner Friedhöfe sogar mit Einrichtungen
im Ausland.
Dies führt zu wachsenden Einnahmeverlusten im
Gebührenhaushalt, da die dennoch anfallenden Kosten auf weniger
Nutzungsberechtigte verteilt werden müssen. Um den Kostendeckungsgrad von 100 %
bei der Gebührenkalkulation zu erreichen werden weitere Gebührenerhöhungen
erforderlich. Tatsächlich aber wurde dieser Kostendeckungsgrad aus
unterschiedlichen Gründen in den letzten Jahren nicht erreicht.
Eine weitere Folge reduzierter Bestattungsfälle und
des geänderten Bestattungsverhaltens hin zu den günstigen Urnengräbern ist der
Überhang an Friedhofsflächen. Dauerhaft kann diesem Umstand nur mit der
Reduzierung von Friedhofsflächen bis hin zu Schließungen und Entwidmungen von
Friedhöfen begegnet werden.
Die in diesem Beschlussvorschlag vorgesehenen Schließungen
des Ostfriedhofes und des Röhlinghauser Friedhofes sollen ein Einstieg zur
Zielerreichung einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Friedhöfe und der
Friedhofsflächen sein.
Weitergehend wird im Zusammenhang mit diesem
komplexen Thema das sogenannte "Methodenset der Gebührenkalkulation"
transparent gemacht.
Das Konzept enthält eingehende Erläuterungen zu den
Friedhofsgebühren.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Anlagen:
Entwurf der Beschlussvorlage