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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0371  

Betreff: Senkung der Friedhofsgebühren
hier: Vorstellung des Gesamtkonzepts
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Bartels, Brigitte
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Söntgen, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
09.06.2005 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe (offen)   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
22.06.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
23.06.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
05.07.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
06.07.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 02

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 02.12.2003 im Zusammenhang mit dem Erlass einer 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Friedhöfe der Stadt Herne – Friedhofsgebührensatzung - der Verwaltung folgenden Auftrag erteilt1:

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erarbeitung der Friedhofsgebührensatzung für das Jahr 2005 ein Gesamtkonzept zu erstellen, das vertretbare Gebühren sicherstellt. Dabei sind insbesondere zu prüfen

  eine Erhöhung der Belegungsdichte,

   die Reduzierung von Pflegestandards,

   die Reduzierung von Nutzungszeiten,

   die prognostizierte Fallzahlenentwicklung,

   die Schließung von Friedhöfen.

 

Gleichzeitig sollte für das Jahr 2005 mit einer Gesamtkonzeption, die die unterschiedlichsten Aspekte berücksichtigt, die Wettbewerbsfähigkeit der städtischen Friedhöfe sowie eine angemessene Kostendeckung sichergestellt werden.“

 

Das erstellte Gesamtkonzept soll jetzt in einem ersten Beratungsdurchgang dem zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe) und den Bezirksvertretungen aller Stadtbezirke vorgestellt werden. Erst nach den Sommerferien soll dann die informatorisch hier schon beigefügte Sitzungsvorlage in den Gremien (beginnend erneut im Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe) beraten und beschlossen werden.

 

Mit dem Gesamtkonzept "Senkung der Friedhofsgebühren" wird dem Auftrag des Rates Rechnung getragen. Es enthält verschiedene Vorschläge zu dieser Zielerreichung, insbesondere zur Sicherung marktgerechter Gebühren in Herne.

Allerdings führt eine Reduzierung von Nutzungszeiten keineswegs zu einer deutlichen Senkung der Gebühren. Sie hat nur marginale Auswirkungen.

 

Eine wesentliche Kostengröße in der jährlichen Gebührenkalkulation sind die Kosten für die Sanierung des Nordfriedhofes (8.598.918,43 €) und die Anschaffung von Grabkammern (5.125.946,49 €)[1] auf Herner Friedhöfen. Allein im Jahre 2003 wurden aufgrund der Sanierung des Nordfriedhofes  948.097,00 € an Kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen der Gebührenkalkulation (74,52% der gesamten kalkulatorischen Kosten) zugrunde gelegt.

 

Die Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte) in Herne sind dadurch im Städtevergleich extrem hoch.

 

Anders als bei anderen "Kostenrechnenden Einrichtungen" der Stadt Herne gibt es bei den Bestattungsgebühren keinen Anschluss- und Benutzungszwang. D.h. Herner Bürger sind gar nicht zu einer Inanspruchnahme der Herner Friedhöfe verpflichtet, wie es z.B. für die Straßenreinigung, Entwässerung und Müllabfuhr gilt.

 

So steht die Stadt Herne mit ihren Bestattungen nicht nur in Konkurrenz zu den örtlichen konfessionellen Einrichtungen, sondern sie verliert auch Bestattungen an andere Kommunen, deren Gebühren günstiger sind. Bei Urnenbestattungen konkurrieren die Herner Friedhöfe sogar mit Einrichtungen im Ausland.

 

Dies führt zu wachsenden Einnahmeverlusten im Gebührenhaushalt, da die dennoch anfallenden Kosten auf weniger Nutzungsberechtigte verteilt werden müssen. Um den Kostendeckungsgrad von 100 % bei der Gebührenkalkulation zu erreichen werden weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Tatsächlich aber wurde dieser Kostendeckungsgrad aus unterschiedlichen Gründen in den letzten Jahren nicht erreicht.

 

Eine weitere Folge reduzierter Bestattungsfälle und des geänderten Bestattungsverhaltens hin zu den günstigen Urnengräbern ist der Überhang an Friedhofsflächen. Dauerhaft kann diesem Umstand nur mit der Reduzierung von Friedhofsflächen bis hin zu Schließungen und Entwidmungen von Friedhöfen begegnet werden.

 

Die in diesem Beschlussvorschlag vorgesehenen Schließungen des Ostfriedhofes und des Röhlinghauser Friedhofes sollen ein Einstieg zur Zielerreichung einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Friedhöfe und der Friedhofsflächen sein.

 

Weitergehend wird im Zusammenhang mit diesem komplexen Thema das sogenannte "Methodenset der Gebührenkalkulation" transparent gemacht.

 

Das Konzept enthält eingehende Erläuterungen zu den Friedhofsgebühren.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

 

 

Anlagen:

Entwurf der Beschlussvorlage

 

 



[1] Stand September 2004

Anlagen:

Anlagen:

Band 1 - Gesamtkonzept "Senkung der Friedhofsgebühren"

Band 2 - Gesamtkonzept "Senkung der Friedhofsgebühren"

Stellungnahmen der Fachbereiche 14, 21 und von Herrn Stadtkämmerer Bornfelder

 

[1] Stand September 2004