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Auszug - Konzeptionelle Vorschläge zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Herne; Konzept Flüchtlingssozialarbeit; Übernahme der Finanzierung von zwei halben Stellen bei freien Trägern zur Koordination der Flüchtlingshilfe Ehrenamtlicher   

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 16.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Koniner Str. 4, 44625 Herne (Raum 616)
Ort: Jobcenter Herne
2015/0573 Konzeptionelle Vorschläge zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Herne; Konzept Flüchtlingssozialarbeit; Übernahme der Finanzierung von zwei halben Stellen bei freien Trägern zur Koordination der Flüchtlingshilfe Ehrenamtlicher
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fachbereich 41
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der vorliegende Bericht sowie die konzeptionellen Vorschläge der Verwaltung werden nochmals von Herrn Stadtrat Chudziak erläutert. Dabei nimmt er kurz Stellung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Herne und beantwortet eine Nachfrage zu den Gesundheitskosten.

 

Herr Dudziak (Piraten/AL) fragt nach, inwieweit die Verwaltung den Impfschutz der Flüchtlinge gewährleistet.

 

Herr Pinkal beantwortet diese Fragestellung wie folgt:

 

Die in die Notunterkünfte aufgenommenen Flüchtlinge wurden bisher sämtlich durch Ärztinnen und Ärzte des Fachbereiches Gesundheit untersucht. Zu Grunde gelegt werden hierbei die Regelungen des § 36 Infektionsschutzgesetz und des § 62 Asylverfahrensgesetz.

 

Soweit der Impfstatus unklar ist  dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche  wird den Flüchtlingen empfohlen, sich bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten beraten und ggf. Impfen zu lassen.

 

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1980 keine Impfpflicht mehr (dies gilt auch für Flüchtlinge), so dass eine Impfung nur zussig ist, wenn der Impfling bzw. seine gesetzlichen Vertreter nach eingehender Beratung und Aufklärung auch über Risiken einwilligen. Eine solche Beratung ist in zeitlich engem Rahmen der Erstuntersuchung nicht leistbar.

 

Ergänzend verwies Herr Pinkal dazu auf eine Stellungnahme des Robert-Koch-Instituts vom 13.09.2015, die im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurde. Tenor dieser Stellungnahme ist, dass es für überstürztes Handeln keinen Grund gibt, da kein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch Flüchtlinge festzustellen ist.

 

Der Vorsitzende gibt abschließend den Hinweis, dass die Finanzierung der 2 Halbtagsstellen bereits in dem aktuellen Haushaltsplanentwurf des Fachbereichs Soziales (TOP 2) berücksichtigt wurde.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren nimmt den Bericht und die konzeptionellen Vorschläge der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht und die konzeptionellen Vorschläge der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt das Konzept „Die Betreuung von Flüchtlingen in Herne - Konzept Flüchtlingssozialarbeit“ sowie die Finanzierung von zwei halben Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit bei freien Trägern (siehe Abschnitt B, Punkt 1.7).

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

AfD

Linke

Piraten-AL

dafür:

21

10

5

2

1

1

1

1

dagegen:

-

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Enthaltung:

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