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Ratsinformationssystem

Auszug - Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2013  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 06.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2014/0302 Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21/ Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

I.               Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von

1.              dem Jahresabschluss 2013 mit dem Lagebericht der Herner Sparkasse für das Geschäftsjahr 2013,

2.              dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe und

3.              der Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes 2013 durch den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse sowie

4.              von der gemeinsamen Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodex der Herner Sparkasse (s. Anlage).

II.               Der Rat der Stadt beschließt:

1.              Den Organen wird gemäß § 8 Abs. 2 lit. f) des Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) aus der Führung der Jahresrechnung 2013 Entlastung erteilt.

2.              Von dem Jahresüberschuss der Herner Sparkasse aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von € 3.409.929,99 werden € 3.000.000,00 brutto an die Stadt Herne ausgeschüttet und der verbleibende Betrag in Höhe von € 409.929,99 der Sicherheitsrücklage zugeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

Piraten

UB

Bus­zewski

Hei­dinger

Kiel­holz

Wolf

OB

dafür:

63

28

17

5

4

2

2

1

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

Hinweis der Schriftführung:              
die im Beschluss genannte Anlage ist dem Original der Niederschrift beigefügt.