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Ratsinformationssystem

Auszug - Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW für die Änderung Nr. 25 des Landschaftsplanes "Naturschutzgebiet Volkspark Sodingen" - Stadtbezirk Sodingen  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2014/0156 Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW für die Änderung Nr. 25 des Landschaftsplanes "Naturschutzgebiet Volkspark Sodingen" - Stadtbezirk Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz, Tel. 2627
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Schulz, Cornelia
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den von der Bezirksvertretung Sodingen geänderten Beschluss abstimmen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

 

1.  Die Planung für die 25. Änderung des Landschaftsplanes „Naturschutzgebiet Volkspark
Sodingen“ – Stadtbezirk Sodingen wird als Entwurf einschließlich Begründung beschlossen.
Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der
Festsetzungskarte (Anlage 2), den textlichen Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3), der Begründung einschließlich dem Umweltbericht (Anlage 4) und dem Pflege- und Entwicklungsplan (Anlage 5).

 

2.  Die als Entwurf beschlossene Planung wird mit Begründung gemäß § 27c
Landschaftsgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

3.              die sportliche Nutzung der Spielfläche (Sportplatz) einschließlich möglicher Veränderungen an der Anlage nach Stand der Technik bleibt auch in Zukunft sicher gestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

Piraten

UB

Bus­zewski

Hei­dinger

Kiel­holz

Wolf

OB

dafür:

61

27

17

5

4

2

2

1

0

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

1

0

0

0

0

0

0

0

1

0

0

0

 

 

Hinweis der Schriftführung:              
Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.