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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt:
1. Die Planung für die 25. Änderung des Landschaftsplanes „Naturschutzgebiet Volkspark
Sodingen“ – Stadtbezirk Sodingen wird als Entwurf einschließlich Begründung beschlossen.
Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der
Festsetzungskarte (Anlage 2), den textlichen Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3), der Begründung einschließlich dem Umweltbericht (Anlage 4) und dem Pflege- und Entwicklungsplan (Anlage 5).
2. Die als Entwurf beschlossene Planung wird mit Begründung gemäß § 27c
Landschaftsgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 05.03.2013 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 25 des Landschaftsplanes für den Bereich „Naturschutzgebiet Volkspark Sodingen“ gefasst.
Gegenüber dem Aufstellungsentwurf haben sich folgende Veränderungen der Entwicklungs- und Festsetzungskarte:
Die Grenzen des Enwicklungsraumes 10.7 und des Naturschutzgebietes 7.1.2.6 sind im Norden und Südosten an die Realnutzung angepasst. Im Südosten sind Waldflächen mit in das Naturschutzgebiet eingegliedert, im Nordwesten eine mit Einzelbäumen bestandene,
parkähnliche Fläche herausgenommen worden.
Für Naturschutzgebiete ist ein Pflege- und Entwicklungsplan aufzustellen, der Bestandteil des Landschaftsplanes wird.
Der Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Volkspark Sodingen beinhaltet eine Bestandsaufnahme, beschreibt die vorhanden Konflikte und Beeinträchtigungen, die kurzfristigen Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen, sowie die langfristigen Maßnahmen.
Eine der wesentlichen Maßnahmen, die kurzfristig realisiert werden soll, ist die Entsiegelung und der Umbau der Wegeverbindung „Am Volkspark“ (s. S. 14 des Pflege- und Entwicklungsplanes und Karte 2).
Der Weg ist keine dem Straßenverkehr gewidmete Straße. Aufgrund des starken Gefälles ist es bereits zu Erosionen gekommen, so dass sie im jetzigen Zustand als Weg nicht mehr nutzbar ist.
Nach der Entsiegelung soll der bisherige Weg bepflanzt und damit die bisher voneinander getrennten Waldstücke verbunden werden.
Die Umsetzung ist für den Sommer / Herbst 2014 geplant und kann als Ökokontomaßnahme späteren Eingriffen in Natur und Landschaft zugeordnet werden.
Gemäß § 17 Landschaftsgesetz ist bei einer Änderung eines Landschaftsplanes eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen.
Die Begründung zum Landschaftsplan erfüllt die Funktion eines Umweltberichtes.
Die Begründung ist als Anlage 4 beigefügt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Entwicklungskarte (928 KB) | |||
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2 | öffentlich | Legende Entwicklungskarte (928 KB) | |||
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3 | öffentlich | Festsetzungskarte (1029 KB) | |||
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4 | öffentlich | Legende Festsetzungskarte (939 KB) | |||
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5 | öffentlich | textliche Festsetzungen (32 KB) | |||
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6 | öffentlich | Begruendung mit SUP (329 KB) | |||
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7 | öffentlich | Pflege- und Entwicklungsplan (150 KB) | |||
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8 | öffentlich | Pflege- und Entwicklungsplan Karte Ausgangszustand (5078 KB) | |||
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9 | öffentlich | Pflege- und Entwicklungsplan Karte Umbau-Wegeverbindung (4184 KB) | |||
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10 | öffentlich | Pflege- und Entwicklungsplan Karte Zielzustand (4933 KB) |