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Auszug - Auswirkungen von Immobilienverkäufen für den Haushalt 2014 und Folgejahre - Anfrage des Stadtverordneten Bloch vom 23.09.2013 -  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 21.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0619 Auswirkungen von Immobilienverkäufen für den Haushalt 2014 und Folgejahre
- Anfrage des Stadtverordneten Bloch vom 23.09.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage FDP
Verfasser:SVO Bloch, Thomas
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Lübeck-Messmacher, Elke
 
Beschluss


Nach Berichterstattung auf Radio Herne vom 16.09.2013 wird in der SPD-Fraktion diskutiert, ob es sinnvoll wäre städtische Immobilien zu veräußern, um Teile des zweistelligen Millionendefizites im Haushalt 2014 auszugleichen.

 

Die FDP-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche städtischen Immobilen bzw. Grundstücke stehen aktuell grundsätzlich zur Veräußerung zur Verfügung und welcher Kaufpreis wäre zu marküblichen Konditionen realisierbar?
  • Hält die Verwaltung grundsätzlich Veräußerungen, die noch zu Mehreinnahmen für den Haushalt 2014 führen, in der Zeit bis zur Verabschiedung des Haushalts und des Haushaltssicherungskonzeptes für realistisch und umsetzbar?
  • Angenommen, alle zurzeit realistisch vermarktbaren Immobilen bzw. Grundstücke würden kurzfristig veräußert werden und einen Käufer finden, welche Auswirkungen würden sich auf die Eigenkapitalentwicklung und die Jahresergebnisse der Jahre 2014 bis 2021 für den Haushaltssicherungsplan ergeben?

 

 

Herr Stadtdirektor Dr. Klee beantwortet die Anfrage:

Die möglichen Potenziale aus der Veräußerung von Immobilien ergeben sich im Wesentlichen aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Immobilien und / oder von Verkäufen aus dem Wohnbauflächenentwicklungsprogramm. Hierzu existiert die HSP-Maßnahme 62 mit einem Ergebniseffekt von 1 Mio. Euro p.a.

Darüber hinaus denkt die Verwaltung derzeit über die bilanzielle Hebung von etwaigen stillen Reserven, insbesondere von Schulgrundstücken nach. In der NKF-Eröffnungsbilanz sind diese Grundstücke von einem Wertansatz i. H. v. 40 % der Bodenrichtwerte der umliegenden Wohnbaugrundstücke bilanziert worden. Z. Z. prüfen wir mit einem Wirtschaftsprüfer, ob und ggf. wie wir diese stillen Reserven in den Grundstücken heben können. Hierin besteht ggf. ein Eigenkapital-Verbesserungspotenzial im 2-stelligen Mio. Euro Bereich - allerdings nur bilanziell.

Wir gehen davon aus, dass wir hierzu verlässliche Informationen spätestens im 1. Quartal 2014 vorliegen haben.