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Beschluss |
Im Bundesanzeiger wurde am 13.9.2013 die Entscheidung des OLG Düsseldorf im Spruchverfahren betreffend die Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem zwischen der GELSENWASSER AG und der Wasser und Gas Westfalen GmbH am 12. Februar 2004 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag mitgeteilt.
Vor diesem Hintergrund bittet die AL Herne die folgenden Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Welche finanziellen Auswirkungen hat der Beschluss des OLG Düsseldorf auf die Aktienbesitzgesellschaft Herne und damit auf den städtischen Haushalt?
2. Wurde die 2004 angebotene Barabfindung bereits damals vereinnahmt oder wenn nicht: Ist geplant, dies jetzt zu tun?
Herr Stadtdirektor Dr. Klee beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu Frage 1:
Aus dem Sachverhalt der Nachzahlung wird im Jahr 2013 handelsrechtlich ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von € 394.781,34 (Brutto-Dividende) erzielt werden; ob die Vereinnahmung (Liquidität – nach Abzug der KapESt und SolZ) der Netto-Dividende i. H. v. € 290.657,76 noch im Jahr 2013 erfolgen wird, ist noch offen. Der zusätzliche Ertrag (Brutto-Dividende) ist in 2013 zudem ggf. (abhängig von ewmr) im Konzern der Besteuerung (KSt, SolZ u. GewSt) zu unterwerfen; die Besteuerung nach der Stand-Alone-Berechnung (also ohne Einflüsse der ewmr) würde nach Abzug von insges. € 128.797,41 Steuern zu einem Netto-Ertrag i. H. v. € 265.983,93 führen.
Für die Wirtschaftsjahre ab 2014 wird die (garantierte) Brutto-Dividende € 413.953,08 (gegenüber vorher € 347.047,62) betragen (+ € 66.905,46); nach Abzug von KapESt und SolZ ergibt sich eine Netto-Dividende (Liquidität) von € 304.772,96 (gegenüber vorher € 255.513,81) – (+ € 49.259,14); eine Besteuerung im Herner Konzernverbund würde ohne Einflüsse der ewmr (Stand-Alone-Berechnung) zu einer KSt, Solz und GewSt-Belastung i. H. v. € 135.052,19 führen (somit Netto-Ertrag € 278.900,89) – (Netto-Ertrag vorher ohne Nachzahlung/Spruchverfahren € 233.823,33) – damit + € 45.077,56, soweit die Besteuerung ‑ ohne weitere Einflüsse durch die ewmr – angenommen wird.
zu Frage 2:
Im Jahr 2004 ist keine Barabfindung vereinnahmt worden. U. E. wäre auch die aktuelle Wahl der Barabfindung zum höheren Barabfindungspreis (399,27 €/Stückaktie) betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll (Börsenkurs am 25.09.2013 € 489,99).