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die Ratsgruppe der AL Herne möchte Sie bitten, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Herne am 1.10.2013 zu setzen.
Auswirkungen der Beendigung des Spruchverfahrens „Gelsenwasser AG“
Im Bundesanzeiger wurde am 13.9.2013 die Entscheidung des OLG Düsseldorf im Spruchverfahren betreffend die Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem zwischen der GELSENWASSER AG und der Wasser und Gas Westfalen GmbH am 12. Februar 2004 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag mitgeteilt.
Vor diesem Hintergrund bittet die AL Herne die folgenden Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Welche finanziellen Auswirkungen hat der Beschluss des OLG Düsseldorf auf die Aktienbesitzgesellschaft Herne und damit auf den städtischen Haushalt? 2. Wurde die 2004 angebotene Barabfindung bereits damals vereinnahmt oder wenn nicht: Ist geplant, dies jetzt zu tun?
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